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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Wohnungsbauförderung - Förderung von Mietwohnungen

Neben der Förderung von Wohneigentum ist es ein erklärtes Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen, preisgünstigen barrierefreien Mietwohnraum zu schaffen.

Im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms des Landes werden daher die Errichtung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern, Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie für Studierende durch zinsgünstige Darlehen gefördert.

Für die Bewillung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.

Sollten Sie beabsichtigen, Mietwohnraum mit Landesfördermitteln zu errichten, bieten wir Ihnen eine umfangreiche Beratung an. Vor einer Antragstellung ist die Kontaktaufnahme unbedingt erforderlich.

Neben der Förderung von Wohneigentum ist es ein erklärtes Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen, preisgünstigen barrierefreien Mietwohnraum für einkommensschwächere Haushalte, insbesondere für Familien und Senioren zu schaffen. Im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms des Landes werden daher die Errichtung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern, Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie für Studierende durch zinsgünstige Darlehen gefördert. Für die Bewillung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.Mietwohnungen, öffentliche Mittel, Gruppenwohnungen, Mieteinfamilienhäuser, Pflegewohnplätzehttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/wohnungsbaufoerderung-foerderung-von-mietwohnungen-neu/GebührenBezeichnung Höhe der Gebühr Gebühr für die Bewilligung 0,4 % der bewilligten Darlehnssumme Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Antrag auf Fördermittel ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular (2-fach) ggfls. Vertretungsvollmacht Bedarfsbestätigung der Stadt/Gemeinde Stellungnahme der Stadt/Gemeinde zum Standort des Bauvorhabens Kaufvertrag und/oder Werkvertrag/ Grundbuchauszug Erschließungkostennachweis Selbsthilfeaufstellung (als Vordruck zum Herunterladen) Kostenvoranschläge für Standortaufbereitung u.ä. Gefährdungsgutachten für die Standortaufbereitung Technische Unterlagen (Lageplan, Berechnung umbauter Raum, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Baugenehmigung oder Freistellgungsbescheid gem. & 67 BauO NRW) Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Wohnungsbauförderung - Förderung von Mietwohnungen

Neben der Förderung von Wohneigentum ist es ein erklärtes Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen, preisgünstigen barrierefreien Mietwohnraum zu schaffen.

Im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms des Landes werden daher die Errichtung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern, Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie für Studierende durch zinsgünstige Darlehen gefördert.

Für die Bewillung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.

Sollten Sie beabsichtigen, Mietwohnraum mit Landesfördermitteln zu errichten, bieten wir Ihnen eine umfangreiche Beratung an. Vor einer Antragstellung ist die Kontaktaufnahme unbedingt erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Antrag auf Fördermittel
  1. ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular (2-fach)
  2. ggfls. Vertretungsvollmacht
  3. Bedarfsbestätigung der Stadt/Gemeinde
  4. Stellungnahme der Stadt/Gemeinde zum Standort des Bauvorhabens
  5. Kaufvertrag und/oder Werkvertrag/ Grundbuchauszug
  6. Erschließungkostennachweis
  7. Selbsthilfeaufstellung (als Vordruck zum Herunterladen)
  8. Kostenvoranschläge für Standortaufbereitung u.ä.
  9. Gefährdungsgutachten für die Standortaufbereitung
  10. Technische Unterlagen (Lageplan, Berechnung umbauter Raum, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Baugenehmigung oder Freistellgungsbescheid gem. & 67 BauO NRW)

Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Gebühr für die Bewilligung0,4 % der bewilligten Darlehnssumme

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Bestandsförderung,
Mietwohnungsbauförderung,
Wohneigentumsförderung,
Frau Thissen 02821 85-515
02821 85-279
2.467
Wohnungsbauförderung,
Frau Venmanns-Strack 02821 85-223
02821 85-279
2.468
Frau Kerst 02821 85-218
02821 85-279
2.463