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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Wohnungsbauförderung - Förderung von Maßnahmen im Bestand

Das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (Modernisierungsrichtlinie - RL Mod)“ ist ein Beitrag zur Lösung der aktuellen demographischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen. Für die Bewillgung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.


Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Förderung unterstützt schwerpunktmäßig Modernisierungen, die

  • den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
  • Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren
  • die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen
  • den Schutz vor Einbruch verbessern
  • bestehenden Wohnraum erweitern und
  • ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.

Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Modernisierung sowie allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig, soweit sie mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.

 

Vor einer Antragstellung sollten Sie unbedingt einen Beratungstermin mit einer/einem unserer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen vereinbaren.

Das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (Modernisierungsrichtlinie - RL Mod)“ ist ein Beitrag zur Lösung der aktuellen demographischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen. Für die Bewillgung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig. BestandsInvest, Abbau von Barrieren, Pflegewohnplätze, Denkmalgerechte Erneuerung, Energie, Energieeffizienz, Sozialwohnungen, Energiesparenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/wohnungsbaufoerderung-foerderung-von-massnahme-im-bestand-neu/GebührenBezeichnung Höhe der Gebühr Gebühr für die Bewilligung 0,4 % der bewilligten Darlehnssumme;   Mindestgebühr 60,00 € Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Antrag auf Fördermittel ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular - 3-fach (als Vordruck zum Herunterladen) Einkommenserklärung nebst Vordruck Anlage (als Vordruck zum Herunterladen) Sonstige Einkommensnachweise (z.B. über Unterhaltsleistunen usw) Finanzierungsnachweis (falls zusätzlich Fremdfinanzierung erforderlich ist) Selbsthilfeaufstellung (als Vordruck zum Herunterladen) Baukostenaufstellung und entsprechende Kostenvoranschläge Technischen Unterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen) ggfls. Enerigieausweis/ -gutachten Selbstauskunft/Nachweis zu Zahlungsverpflichtungen (als Vordruck zum Herunterladen) Verdienstabrechnungen des letzten Kalenderjahres und des laufenden Jahres Original Schufa-Auskünfte Meldebescheingiung des Einwohnermeldeamtes sonstige Unterlagen (Vertretungsvollmacht o.ä.) Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Wohnungsbauförderung - Förderung von Maßnahmen im Bestand

Das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (Modernisierungsrichtlinie - RL Mod)“ ist ein Beitrag zur Lösung der aktuellen demographischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen. Für die Bewillgung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.


Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Förderung unterstützt schwerpunktmäßig Modernisierungen, die

Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Modernisierung sowie allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig, soweit sie mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.

 

Vor einer Antragstellung sollten Sie unbedingt einen Beratungstermin mit einer/einem unserer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen vereinbaren.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Antrag auf Fördermittel
  1. ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular - 3-fach (als Vordruck zum Herunterladen)
  2. Einkommenserklärung nebst Vordruck Anlage (als Vordruck zum Herunterladen)
  3. Sonstige Einkommensnachweise (z.B. über Unterhaltsleistunen usw)
  4. Finanzierungsnachweis (falls zusätzlich Fremdfinanzierung erforderlich ist)
  5. Selbsthilfeaufstellung (als Vordruck zum Herunterladen)
  6. Baukostenaufstellung und entsprechende Kostenvoranschläge
  7. Technischen Unterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen)
  8. ggfls. Enerigieausweis/ -gutachten
  9. Selbstauskunft/Nachweis zu Zahlungsverpflichtungen (als Vordruck zum Herunterladen)
  10. Verdienstabrechnungen des letzten Kalenderjahres und des laufenden Jahres
  11. Original Schufa-Auskünfte
  12. Meldebescheingiung des Einwohnermeldeamtes
  13. sonstige Unterlagen (Vertretungsvollmacht o.ä.)

Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Gebühr für die Bewilligung0,4 % der bewilligten Darlehnssumme;
 Mindestgebühr 60,00 €

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Bestandsförderung,
Mietwohnungsbauförderung,
Wohneigentumsförderung,
Frau Thissen 02821 85-515
02821 85-279
2.467
Wohnungsbauförderung,
Frau Venmanns-Strack 02821 85-223
02821 85-279
2.468
Arbeitsgruppe Rechnungsprüfung Prüfbereich Technik,
Bauwirtschaftliche Prüfung,
Fördertechnische Prüfung,
Herr Evers 02821 85-218
02821 85-279
2.463