Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
Die Gültigkeit von ausländischen Fahrerlaubnissen in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem Herkunftsland.
Dabei werden die Herkunftsländer in drei Kategorien unterteilt:
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt sind
- alle anderen Staaten (Drittstaaten)
Je nach austellendem Staat berechtigt die ausländische Fahrerlaubnis unterschiedlich lange zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland.
EU oder EWR Staaten:
- Fahrerlaubnisse aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR Vertragsstaat berechtigen die Inhaberin bzw. den Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland im Umfang der ausländischen Fahrerlaubnis. Eine Umschreibung ist im Regelfall nicht erforderlich. Ausnahmen gelten für befristete Führerscheine und die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE (LKW und Bus). Außerdem gelten besondere Regeln, wenn die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde. Die gültige ausländische Fahrerlaubnis weisen Sie durch den Führerschein nach.
Staaten aus der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung:
- Fahrerlaubnisse aus Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt sind, berechtigen für sechs Monate zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland. Die Frist beginnt mit dem Tag der Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland. Spätestens nach sechs Monaten müssen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben, wenn Sie weiterhin fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führen wollen. Je nach Fahrerlaubnisklasse und Herkunftsstaat gelten unterschiedliche Regelungen, unter welchen Voraussetzungen eine deutsche Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Die gültige ausländische Fahrerlaubnis weisen Sie durch den Führerschein nach.
Drittstaaten:
- Bei Führerscheinen aus Drittstaaten gilt auch die Regelung, dass die gültige ausländische Fahrerlaubnis für sechs Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Die Frist beginnt ebenfalls mit der Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland. Für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen. Die gültige ausländische Fahrerlaubnis weisen Sie durch den Führerschein nach.
Aufgrund des komplexen Themas können diese Informationen nur allgemeiner Art sein und keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Verbindlichkeit bieten.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse | siehe Merkblätter / weitergehende Informationen |
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis (Rahmengebühr) | 36,30 Euro bis 43,90 Euro |
Öffnungszeiten
Führerscheinstelle | |
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mo - do | 8:00 - 16:00 |
fr | 8:00 - 12:30 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Fahrerlaubnisse - Entziehung u. Versagung, Fahrerlaubnis auf Probe - Maßnahmen, Umtausch ausländischer Führerscheine, |
Herr Tenelsen | 02821 85-306 02821 85-590 |
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