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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Fahrlehrererlaubnis

Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine „Fahrlehrerlaubnis“. Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 21 Jahre alt sein,
  • geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen,
  • die Fahrerlaubnis der Klasse besitzen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
  • mindestens drei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen,
  • innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein,
  • eine Prüfung nach § 8 Fahrlehrgesetz bestanden haben und
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung wird empfohlen. Alternativ können Sie auch den Online-Antrag im Wirtschaftsserviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP NRW) nutzen. Dort ist eine Authentifizierung erforderlich (siehe Link auf dieser Seite).

Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine „Fahrlehrerlaubnis“.https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/fahrlehrerlaubnis/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Fahrlehrerlaubnis 40,90 EUR für die Erteilung der Anwärterbefugnis 40,90 EUR für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis 3,30 EUR für die Auskunft aus dem Fahreignungsregister 13,00 EUR für ein erweitertes Führungsszeugnis Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Fahrlehrerlaubnis Antrag mit Angabe der gewünschten Fahrlehrerlaubnisklasse, amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. gültiger Personalausweis), Lebenslauf, Zeugnis oder ein Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung (entsprechend Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung) und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen (entsprechend der Anlage 6 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind, Vorlage Ihres Führerscheins oder Übersendung einer amtlichen beglaubigten Fotokopie Ihres Führerscheins, Nachweis über Iihre Vorbildung (Schul- und Berufsschulzeugnisse), Bescheinigung einer amtlichen anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung, dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der klasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die DAuer der durchgeführten Ausbildung und erweitertes Führungszeungis zur Vorlage bei Behörden (der Belegart O). Die Beantragung des Führungszeugnisses ist beim Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes möglich. Eine Antragsstellung ist auch beim Bundesamt für Justiz möglich (www.bundesjustizamt.de)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Fahrlehrerlaubnis

Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine „Fahrlehrerlaubnis“. Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung wird empfohlen. Alternativ können Sie auch den Online-Antrag im Wirtschaftsserviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP NRW) nutzen. Dort ist eine Authentifizierung erforderlich (siehe Link auf dieser Seite).

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Fahrlehrerlaubnis
  1. Antrag mit Angabe der gewünschten Fahrlehrerlaubnisklasse,
  2. amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. gültiger Personalausweis),
  3. Lebenslauf,
  4. Zeugnis oder ein Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung (entsprechend Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung) und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen (entsprechend der Anlage 6 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind,
  5. Vorlage Ihres Führerscheins oder Übersendung einer amtlichen beglaubigten Fotokopie Ihres Führerscheins,
  6. Nachweis über Iihre Vorbildung (Schul- und Berufsschulzeugnisse),
  7. Bescheinigung einer amtlichen anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung,
  8. dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der klasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die DAuer der durchgeführten Ausbildung und
  9. erweitertes Führungszeungis zur Vorlage bei Behörden (der Belegart O). Die Beantragung des Führungszeugnisses ist beim Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes möglich. Eine Antragsstellung ist auch beim Bundesamt für Justiz möglich (www.bundesjustizamt.de)

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Fahrlehrerlaubnis
  • 40,90 EUR für die Erteilung der Anwärterbefugnis
  • 40,90 EUR für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
  • 3,30 EUR für die Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • 13,00 EUR für ein erweitertes Führungsszeugnis

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Sachgebietsleitung Führerscheinstelle,
Fahrschule / Fahrlehrer,
Herr Kluitmann 02821 85-371
02821 85-360
E.508

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Online-Anträge finden Sie im Wirtschaftsserviceportal (WSP) NRW über diesen Link