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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung

Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag stellen Sie bitte beim Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde im Kreis Kleve oder nutzen Sie gerne den Onlineantrag auf dieser Seite. Im Rahmen der Online-Antragstellung zahlen Sie mit ePayment, müssen danach leider den Antrag noch ausdrucken und mit persönlicher Unterschrift und Nachweisen an die Kreisverwaltung schicken. Wie alles funktioniert, wird im Online-Antrag erklärt.

Hinweis beim Entzug der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung. Sie wird mit Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder wirksam.

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung. Sie wird mit Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder wirksam. Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist ein Antrag erforderlich. Straßenverkehr, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis nach Entziehunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/neuerteilung-einer-fahrerlaubnis/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entziehung zzgl. Führungszeugnis (bei der Wohnort- gemeinde beantragen) 110,70 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung 1. Für die Klassen AM, A, B, L und T 1 biometrisches Lichtbild Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (im Original, nicht älter als 2 Jahre) Führungszeugnis (bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen) Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (falls noch nicht vorliegend) 2. für die Klassen C1, C, D1 und D 1 biometrisches Lichtbild ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (gilt nur für die Klasse D1 und D) Führungszeugnis (bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag stellen Sie bitte beim Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde im Kreis Kleve oder nutzen Sie gerne den Onlineantrag auf dieser Seite. Im Rahmen der Online-Antragstellung zahlen Sie mit ePayment, müssen danach leider den Antrag noch ausdrucken und mit persönlicher Unterschrift und Nachweisen an die Kreisverwaltung schicken. Wie alles funktioniert, wird im Online-Antrag erklärt.

Hinweis beim Entzug der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung. Sie wird mit Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder wirksam.

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
nach Entziehung

1. Für die Klassen AM, A, B, L und T

  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (im Original, nicht älter als 2 Jahre)
  • Führungszeugnis (bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (falls noch nicht vorliegend)

2. für die Klassen C1, C, D1 und D

  • 1 biometrisches Lichtbild
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
  • Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (gilt nur für die Klasse D1 und D)
  • Führungszeugnis (bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen)

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Neuerteilung Fahrerlaubnis nach
Entziehung
zzgl. Führungszeugnis (bei der Wohnort-
gemeinde beantragen)
110,70 Euro

Öffnungszeiten

Führerscheinstelle

mo - do8:00 - 16:00
fr8:00 - 12:30

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Neuerteilung Fahrerlaubnisse,
Maßnahmen nach dem Fahreignungs- und Bewertungssystem,
Frau Schlicht 02821 85-519
02821 85-590
E.504

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug / Wiederzuerkennung des Rechts - Onlineantrag