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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Ersterteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Sofern Sie auf öffentlichen Straßen ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen möchten, benötigen Sie die dafür erforderliche Fahrerlaubnis.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder mit dem Online-Antrag auf dieser Seite. Sie können hier mit ePayment zahlen, müssen aber leider noch wegen des Fotos und der Unterschrift, die die Straßenverkehrsbehörde an die Bundesdruckerei senden muss, den Antrag am Ende ausdrucken und mit Anlagen zuschicken.

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Sofern Sie auf öffentlichen Straßen ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen möchten, benötigen Sie die dafür erforderliche Fahrerlaubnis. Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.Straßenverkehr, Fahrerlaubnis, Ersterteilung Fahrerlaubnis, Erweiterung Fahrerlaubnishttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/ersterteilung-erweiterung-einer-fahrerlaubnis/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Rahmengebühr) 43,90 Euro bis 54,10 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Ersterteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T: - vollständig ausgefüllter Antrag - Personalausweis oder Reisepass - 1 biometrisches Lichtbild - Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (im Original, nicht älter als 2 Jahre) - Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe" (9 UE) Für die Klassen C1, C, C1E, CE und D1, D, D1E und DE: - vollständig ausgefüllter Antrag - Personalausweis oder Reisepass - 1 biometrisches Lichtbild - Kopie des aktuellen Führerscheines - augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), im Original, nicht älter als 2 Jahre) - ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, im Original, nicht älter als 1 Jahr) - Leistungstest (nur für die D-Klassen; im Original, nicht älter als 1 Jahr) - Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs - polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung; Beleg-Art 0; nur bei D-Klassen erforderlich)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Ersterteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Sofern Sie auf öffentlichen Straßen ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen möchten, benötigen Sie die dafür erforderliche Fahrerlaubnis.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder mit dem Online-Antrag auf dieser Seite. Sie können hier mit ePayment zahlen, müssen aber leider noch wegen des Fotos und der Unterschrift, die die Straßenverkehrsbehörde an die Bundesdruckerei senden muss, den Antrag am Ende ausdrucken und mit Anlagen zuschicken.

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Ersterteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  1. Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
    - vollständig ausgefüllter Antrag
    - Personalausweis oder Reisepass
    - 1 biometrisches Lichtbild
    - Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (im Original, nicht älter als 2 Jahre)
    - Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe" (9 UE)
  2. Für die Klassen C1, C, C1E, CE und D1, D, D1E und DE:
    - vollständig ausgefüllter Antrag
    - Personalausweis oder Reisepass
    - 1 biometrisches Lichtbild
    - Kopie des aktuellen Führerscheines
    - augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), im Original, nicht älter als 2 Jahre)
    - ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, im Original, nicht älter als 1 Jahr)
    - Leistungstest (nur für die D-Klassen; im Original, nicht älter als 1 Jahr)
    - Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
    - polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung; Beleg-Art 0; nur bei D-Klassen erforderlich)

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Ersterteilung/Erweiterung einer
Fahrerlaubnis
(Rahmengebühr)
43,90 Euro bis 54,10 Euro

Öffnungszeiten

Führerscheinstelle

mo - do8:00 - 16:00
fr8:00 - 12:30

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau Althoff 02821 85-373
02821 85-590
E.503
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Fahrgastbeförderung,
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Herr Thüs 02821 85-359
02821 85-590
1.936
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau van Appeldorn 02821 85-595
02821 85-590
E.502
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau Edikhanova 02821 85-535
02821 85-590
E.502
Umtausch von Führerscheinen,
Herr Noel 02821 85-535
02821 85-590
E.505

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar

Antrag auf Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis Online-Antrag