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Hygiene und Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Der Hygiene und der Verhinderung von Infektionserkrankungen kommt in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche eine wichtige Bedeutung zu.Nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unterliegen gewisse Erkrankungen oder auch bereits der Verdacht einer Erkrankung der Meldepflicht an die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten. Auch Schädlinge, z.B. Kopfläuse oder Krätzmilben treten häufig in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche auf. Für die zu meldenden Erkrankungen gelten Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen. Diese Wiederzulassungskriterien können Sie unter Dokumente einsehen.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten beratend zur Verfügung.

Der Hygiene und der Verhinderung von Infektionserkrankungen kommt in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche eine wichtige Bedeutung zu.Nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unterliegen gewisse Erkrankungen oder auch bereits der Verdacht einer Erkrankung der Meldepflicht an die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten.https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/hygiene-und-infektionsschutz-in-gemeinschaftseinrichtungen-fuer-kinder-und-jugendliche/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Hygiene und Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Der Hygiene und der Verhinderung von Infektionserkrankungen kommt in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche eine wichtige Bedeutung zu.Nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unterliegen gewisse Erkrankungen oder auch bereits der Verdacht einer Erkrankung der Meldepflicht an die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten. Auch Schädlinge, z.B. Kopfläuse oder Krätzmilben treten häufig in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche auf. Für die zu meldenden Erkrankungen gelten Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen. Diese Wiederzulassungskriterien können Sie unter Dokumente einsehen.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten beratend zur Verfügung.

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Gesundheitsangelegenheiten,
Sachgebietsleitung,
Hygiene,
Umweltmedizin,
Tuberkulosefürsorge,
Infektionsschutz,
Frau Dr. Dicks 02821 85-320
02821 85-530
E.741
Medizinische Assistenzkraft,
Hygieneüberwachung und Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche,
Tuberkulosefürsorge,
Masernschutz in Gemeinschaftseinrichtungen,
Frau Cleusters 02821 85-322
02821 85-530
E.749