Fahrgastbeförderung
Neu ab 02.08.2021:
Das Personenbeförderungsrecht wird mit Wirkung ab 02.08.2021 geändert. Der Nachweis der Ortskundeprüfung wird ab diesem Zeitpunkt durch einen Nachweis der Fachkunde ersetzt.
Aktuell ist noch nicht geklärt, welche Anforderungen an die Ausstellung des Fachkundenachweises gestellt werden. Auf Bundesebene wird derzeit an der inhaltlichen und formalen Ausgestaltung dieses neuen Nachweises gearbeitet. Diese Internetseite wird selbstverständlich unverzüglich aktualisiert, sobald nähere Informationen zur Bundesregelung vorliegen. Bitte sehen Sie bis dahin von Rückfragen zu dem Fachkundenachweis ab!
Neu eingeführt wird der gebündelte Bedarfsverkehr (§ 50 Personenbeförderungsgesetz). Bei dem gebündelten Bedarfsverkehr handelt es sich um die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, bei der mehrere Bedarfsaufträge entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt werden.
Sie benötigen eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie
· ein Taxi,
· einen Krankenkraftwagen,
· einen PKW im Linienverkehr,
· einen PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen,
· oder im gebündelten Bedarfsverkehr
fahren möchten, und in dem Fahrzeug Fahrgäste entgeltlich oder gewerbsmäßig befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Sollten Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, müssen Sie diesen gleichzeitig beantragen.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
---|---|
Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
|
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
---|---|
Erlaubnis Fahrgastbeförderung | 43,90 Euro |
Polizeiliches Führungszeugnis | 13,00 Euro |
Öffnungszeiten
Führerscheinstelle | |
---|---|
mo - do | 8:00 - 16:00 |
fr | 8:00 - 12:30 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
---|---|---|---|
Berufskraftfahrerqualifikation, Eintragung Schlüsselziffer 95, Ersatz und Umtausch Führerscheine, Fahrerkarten, Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung, Internationale Führerscheine, begleitetes Fahren ab 17, |
Frau Althoff | 02821 85-373 02821 85-590 |
E.503 |
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung, Fahrgastbeförderung, Berufskraftfahrerqualifikation, Eintragung Schlüsselziffer 95, Ersatz und Umtausch Führerscheine, Fahrerkarten, Internationale Führerscheine, begleitetes Fahren ab 17, |
Herr Thüs | 02821 85-359 02821 85-590 |
U.511 |
Berufskraftfahrerqualifikation, Eintragung Schlüsselziffer 95, Ersatz und Umtausch Führerscheine, Fahrerkarten, Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung, Internationale Führerscheine, begleitetes Fahren ab 17, |
Frau van Appeldorn | 02821 85-595 02821 85-590 |
E.502 |
Berufskraftfahrerqualifikation, Eintragung Schlüsselziffer 95, Ersatz und Umtausch Führerscheine, Fahrerkarten, Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung, Internationale Führerscheine, begleitetes Fahren ab 17, |
Frau Edikhanova | 02821 85-535 02821 85-590 |
E.502 |