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Corona-Virus (Covid-19)

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Das Coronavirus SARS-CoV-2 wurde im Dezember 2019 in China als Auslöser der COVID-19-Erkrankung identifiziert.

Im Januar 2020 trat der erste bestätigte Corona-Fall in Deutschland auf.
Die Infektion breitete sich deutschlandweit so schnell aus, dass am 22. März 2020 ein erster sogenannter „Lockdown“ mit massiven Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland erforderlich wurde.
Um die Weiterverbreitung des Corona-Virus sowie die gesundheitlichen Folgen einer Infektion einzudämmen, wurden in den Jahren 2020 – 2023 viele weitere infektionsvermeidende Maßnahmen auf Bundes- und auf Landesebene verhängt.
Zudem startete im Jahre 2021 die landesweite Impfkampagne gegen das Corona-Virus.

Trotzdem haben sich weltweit viele Menschen mit dem Virus infiziert. Es gab zahlreiche Todesfälle im Zusammenhang mit der Infektion.

Mittlerweile beherrscht das Virus nicht mehr das gesellschaftliche Leben und zum 07.04.2023 sind auch die letzten einschränkenden Maßnahmen für die Menschen in Deutschland gefallen.

Dennoch ist die Infektion mit dem Corona-Virus weiterhin eine meldepflichtige und ernstzunehmende Krankheit.

Alle wichtigen Informationen finden Sie daher nachfolgend unter „Häufig gestellte Fragen und Antworten“.

Das Coronavirus SARS-CoV-2 wurde im Dezember 2019 in China als Auslöser der COVID-19-Erkrankung identifiziert. https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/corona-virus-covid-19/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Corona-Virus (Covid-19)

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Das Coronavirus SARS-CoV-2 wurde im Dezember 2019 in China als Auslöser der COVID-19-Erkrankung identifiziert.

Im Januar 2020 trat der erste bestätigte Corona-Fall in Deutschland auf.
Die Infektion breitete sich deutschlandweit so schnell aus, dass am 22. März 2020 ein erster sogenannter „Lockdown“ mit massiven Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland erforderlich wurde.
Um die Weiterverbreitung des Corona-Virus sowie die gesundheitlichen Folgen einer Infektion einzudämmen, wurden in den Jahren 2020 – 2023 viele weitere infektionsvermeidende Maßnahmen auf Bundes- und auf Landesebene verhängt.
Zudem startete im Jahre 2021 die landesweite Impfkampagne gegen das Corona-Virus.

Trotzdem haben sich weltweit viele Menschen mit dem Virus infiziert. Es gab zahlreiche Todesfälle im Zusammenhang mit der Infektion.

Mittlerweile beherrscht das Virus nicht mehr das gesellschaftliche Leben und zum 07.04.2023 sind auch die letzten einschränkenden Maßnahmen für die Menschen in Deutschland gefallen.

Dennoch ist die Infektion mit dem Corona-Virus weiterhin eine meldepflichtige und ernstzunehmende Krankheit.

Alle wichtigen Informationen finden Sie daher nachfolgend unter „Häufig gestellte Fragen und Antworten“.

Symptome, Übertragung und Krankheitsverlauf

Was sind Corona-Viren?
Corona-Viren verursachen bei Menschen verschiedene Krankheiten. Diese variieren von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder in seltenen Fällen sogar tödlich verlaufenden Krankheiten.

Wie wird das Corona-Virus übertragen?
Das Coronavirus SARS-CoV-2 wird hauptsächlich über virushaltige Partikel übertragen, die von infizierten Personen vor allem beim Husten und Niesen sowie beim Atmen, Sprechen und Singen freigesetzt werden.
Das Infektionsrisiko steigt insbesondere bei einem längeren gemeinsamen Aufenthalt in Innenräumen.

Welche Symptome werden durch Corona-Viren ausgelöst und wie ist der Krankheitsverlauf?
Viele Krankheitszeichen von COVID-19 ähneln den Symptomen anderer Atemwegserkrankungen.
Neben den Atmungsorganen können aber auch andere Organsysteme wie das Herz-Kreislauf-System, das Nervensystem, Leber und Nieren betroffen sein.
Häufige Krankheitszeichen einer Infektion mit dem Coronavirus sind Halsschmerzen, Heiserkeit, Husten, Fieber, Schnupfen sowie Störungen des Geruchs- und/oder Geschmackssinns.
Weitere Symptome sind beispielsweise Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche, Lymphknotenschwellung, Hautausschlag, Bindehautentzündung oder auch Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Durchfall.

Nach Abklingen der akuten Beschwerden berichten einige Menschen über Langzeitfolgen, dem sogenannten „Long COVID“.
Ein einheitliches Krankheitsbild Long-COVID gibt es bislang nicht.
Zu den häufigsten Beschwerden zählen Müdigkeit, Erschöpfung und eingeschränkte Belastbarkeit (Fatigue), Kurzatmigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme, Schlafstörungen sowie Muskelschwäche und -schmerzen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Verhalten bei einer Infektion

Sie haben sich positiv getestet?

Besteht weiterhin eine Isolierungspflicht?
Nein, Sie müssen sich nicht mehr in häusliche Isolierung begeben.

Nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zu infizierten Personen auf?

  • Bei einem positiven PCR-Test: Sie bekommen – sofern die testende Stelle eine Mailadresse oder Handynummer von Ihnen an das Gesundheitsamt übermittelt hat - einen Link per SMS oder Email zu einem Online-Formular zugesendet. Bitte füllen Sie dieses unverzüglich aus. Nach Bearbeitung Ihres Falles wird Ihnen eine E-Mail mit weiteren Informationen zugeschickt.
  • Bei einem positiven Schnelltest: Die testende Stelle ist weiterhin verpflichtet, Ihre Infektion beim Gesundheitsamt zu melden. Sofern Sie eine E-Mail-Adresse in der Teststelle angegeben haben, erhalten Sie in der Regel eine Infomail durch das Gesundheitsamt.
  • Bei einem positiven Selbsttest: Es erfolgt keine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt. Sie sind zudem nicht verpflichtet, Ihre Infektion dem Gesundheitsamt zu melden.

Gibt es Möglichkeiten, eigenverantwortlich dazu beizutragen, die Weiterverbreitung des Corona-Virus einzudämmen?
Ihr Gesundheitsamt empfiehlt die grundsätzlichen Verhaltensmaßnahmen bei einer viralen Infektion:

  • Bei Kontakt zu anderen Personen in geschlossenen Räumen sollten Sie für einen Zeitraum von 5 Tagen nach Vornahme des positiven Tests mindestens 1,5 m Abstand halten und mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Sie sollten möglichst getrennt von anderen Personen in einem Einzelzimmer untergebracht sein.
  • Sorgen Sie für eine regelmäßige Lüftung aller Räume.
  • Nehmen Sie und Ihre Angehörigen Ihre Mahlzeiten möglichst zeitlich und räumlich getrennt voneinander ein.

Testmöglichkeiten im Kreis Kleve

Seit dem 28.02.2023 haben die Bürgerteststellen deutschlandweit geschlossen.
Auch der Anspruch auf weitere kostenlose Testungen, zum Beispiel über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber, sind entfallen.

Einige Anbieter bieten jedoch weiterhin kostenpflichtige Schnell- oder PCR-Tests an.
Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, Selbsttests in Apotheken, Drogerien oder im Einzelhandel zu erwerben.

Im Einzelfall können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bei ihren Patientinnen und Patienten PCR-Tests vornehmen, sofern dies medizinisch - zum Beispiel beim Vorliegen „coronatypischer“ Symptome- angezeigt ist.
Diese Entscheidung obliegt jedoch der behandelnden Ärztin bzw. dem Arzt.

Impfangebote im Kreis Kleve

Versicherte Personen können weiterhin eine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus erhalten, wenn die Verabreichung der Schutzimpfung durch eine Ärztin oder einen Arzt für medizinisch erforderlich gehalten wird.
Der Einsatz des jeweiligen Impfstoffs hängt neben der medizinischen Empfehlung und dem Patientenwunsch auch von der Verfügbarkeit ab.

Bitte wenden Sie sich bezüglich der Impfberatung an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt.

Eine Impfung kann durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apotheken sowie Betriebsärztinnen und –ärzte angeboten werden.

Weitere allgemeine Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Gesundheit.

Corona-Regeln in Deutschland

Seit dem 07.04.2023 sind auch die letzten Corona-Regeln in Deutschland gefallen.
Das heißt, es gibt keine Maßnahmen mehr, die durch Personen im Falle einer Infektion, im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben, sowie am Arbeitsplatz in Bezug auf das Corona-Virus einzuhalten sind.

Trotzdem können vereinzelt weiter 2G, 3G oder Maskenpflicht – per Hausrecht- gelten.
Außerdem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen.

Auch die Einreise nach Deutschland ist wieder unter Einhaltung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und sonstigen grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen ohne coronabedingte Einreisebeschränkungen möglich.
Hinweis: In wenigen Ländern weltweit gelten weiterhin coronabedingte Einreisebeschränkungen. Das Gesundheitsamt empfiehlt Ihnen daher, vor einer beabsichtigten Reise die Reiseinformationen des Auswärtigen Amts zu beachten.

Test-, Impf- und Genesenennachweise

Erstellung digitaler Zertifikate
Die Ausstellung digitaler Zertifikate ist weiterhin in Apotheken möglich. Die Kosten sind selbst zu tragen.

Digitale Zertifikate in der Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App wird ab dem 01. Juni 2023 in den Ruhemodus versetzt und ab dann auch nicht mehr in den Appstores von Apple und Google verfügbar sein.
Impfzertifikate können bei Bedarf jedoch weiterhin genutzt werden.
Hinweis: Sofern Sie diese App löschen möchten, sollten Sie vorab Ihre Impfzertifikate sichern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zur Corona-Warn-App.

Beantragung von Nachweisen in Papierform bei Verlust
Sofern Sie keinen schriftlichen oder digitalen Nachweis über eine Testung, eine Impfung oder eine Genesung besitzen und diesen im Einzelfall zur Vorlage zum Beispiel gegenüber Behörden oder Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber benötigen, können Sie diesen bei der jeweils verantwortlichen Stelle beantragen.

  • Einen Genesenennachweis erhalten Sie bei dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt Ihres Wohnortes.
    Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Genesenennachweises nur auf Grundlage einer durchgeführten PCR-Testung möglich ist.
  • Ihre Daten zu einer Testung oder Impfung können Sie bei der Stelle anfragen, bei der die Testung bzw. Impfung durchgeführt wurde (z. B. Arztpraxis, Teststelle, Impfzentrum; bei PCR-Testungen auch das auswertende Labor).

Beantragung beim Gesundheitsamt Kreis Kleve
Folgende Nachweise können Sie online über das Formular zur Anforderung von Auskünften oder Nachweisen zum Corona-Virus beantragen:

  • Impfung durch das Impfzentrum des Kreises Kleve (in der Zeit vom 27.12.2020 - 30.09.2021) oder die Koordinierende COVID-Impfeinheit Kreis Kleve (in der Zeit vom 01.10.2021 – 30.12.2022),
  • Genesung (sofern Sie zum Zeitpunkt der Infektion im Kreis Kleve wohnhaft waren), oder
  • Testung durch das Testteam des Kreises Kleve (in der Zeit vom 01.04.2020 – 31.03.2023).

 

Rechtliche Grundlagen

§ 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Frau Groesdonk-Remmers 02821 85-189
02821 85-530
2.799
Hygieneüberwachung,
Infektionsschutz,
Tuberkulosefürsorge,
Frau Grunert 02821 85-7814
02821 85-530
E.748
Hygienekontrolleur/in,
Hygieneüberwachung für: Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer, Kalkar, Kleve und Rheurdt,
Infektionsschutz Zuständigkeit: Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Rheurdt,
Schwimmbadüberwachung und -hygiene: Kleve,
Fortbildungspflicht für Entbindungspflege und Hebammen,
Herr Wilbers 02821 85-334
02821 85-530
2.801
Hygienekontrolleur/in,
Hygieneüberwachung für: Bedburg-Hau, Kleve, Kranenburg und Weeze,
Infektionsschutz Zuständigkeit: Bedburg-Hau, Kleve, Kranenburg und Weeze,
Beratung zur Schädlingsbekämpfung,
Eigenwasseranlagen: Kleve, Kranenburg und Rees,
Herr Betser 02821 85-333
02821 85-530
E.752
Verwaltungssachbearbeitung,
Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung,
Gesundheitsangelegenheiten,
Masernschutz,
Infektionsschutz,
Internetredaktion,
Frau Jacobs 02821 85-256
02821 85-230
1.761

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Online-Formular zur Anforderung von Aukünften und Nachweisen zum Corona-Virus