Bescheinigungen
Entfernungsbescheinigung
Mit der Entfernungsbescheinigung bescheinigt das Katasteramt die amtlich ermittelte kürzeste Entfernung zwischen Anfangs- und Endpunkt einer bestimmten Wegstrecke.
Identitätsbescheinigungen
Mit einer Identitätsbescheinigung können historische Flurstücke ermittelt oder aktuelle Flurstücke aus historischen abgeleitet werden. Dieses ist z.B. bei der Nachforschung nach Rechten oder Berechtigten, die im Grundbuch eingetragen sind, erforderlich.
Das Katasteramt kann die Historie jedes Flurstücks lückenlos zurückverfolgen und daher über eine Identitätsbescheinigung nachweisen, welche historischen Flurstücke heutigen Flurstücken entsprechen.
Unschädlichkeitszeugnis
Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bei der Übertragung eines Teils (Trennstück) aus einem Grundstück bescheinigt, dass bestimmte Rechtsänderungen (Hypothek, Grund- oder Rentenschuld, dingliche Rechte) im Grundbuch für die Berechtigten unschädlich sind (keine negativen Auswirkungen haben) und diese Rechtsänderungen ohne die Zustimmung der Berechtigten einzuholen vorgenommen werden können. Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Bewilligung (Zustimmung) der Berechtigten.
Bescheinigung nach §§ 1025 und 1026 BGB
Einige Grunddienstbarkeiten (zum Beispiel Wege-, Überfahrts- oder Leitungsrechte) belasten nur Teile eines Grundstücks. Mit einer entsprechenden Bescheinigung nach § 1025 bzw. § 1026 BGB bescheinigt das Katasteramt den räumlichen Umfang einer solchen Grundstücksbelastung. Nach Vorlage einer solchen Bescheinigung kann das Grundbuchamt die Belastung für die nicht betroffenen Teile des Grundstücks löschen.
Gebühren
Unschädlichkeitszeugnisse sind kostenpflichtig und werden mit mindestens 300,-- bis höchstens 3.000,-- EUR je nach Aufwand berechnet. | |
Für die Bereitstellung von Bescheinigungen werden folgende Kosten fällig: Die Kosten betragen je angefangene viertel Arbeitsstunde 25 Euro. |
Form der Antragstellung
Die Bescheinigungen können Sie per Onlineantrag (siehe Hinweisbox), per Fax bzw. E-Mail: (Email: kataster.auskunft@kreis-kleve.de) oder persönlich beantragen.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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GIS-Koordinator, Kataster und Vermessung, GIS, Stellv. Sachgebietsleitung, Entfernungsbescheinigung, |
Herr Müskens | 02821 85-646 02821 85-660 |
E.228 |
Kataster und Vermessung, Amtliche Basiskarte, |
Frau Reintjes-Ageling | 02821 85-650 02821 85-660 |
1.387 |