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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Vermessung

Teilungsvermessung

Bei einer Teilungsvermessung werden innerhalb bestehender Grundstücke neue Grenzen gebildet, so dass neue Grundstücke entstehen. Die Teilungsvermessung und die Übernahme ihrer Ergebnisse in das Liegenschaftskataster sind Voraussetzung für den Verkauf eines Grundstücksteils und die Eigentumsübertragung des Grundstücksteils im Grundbuch.

Wenn die Endpunkte einer neuen Grenze bereits durch Grenzzeichen ausreichend gekennzeichnet sind, kann ggf. das Grundstück auch ohne örtliche Vermessung geteilt werden (Sonderung) und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen werden.

Durchführung
Bei diesen Vermessungen handelt es sich um hoheitliche Vermessungen, die nur von der örtlichen Katasterbehörde oder einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin bzw. einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchgeführt werden dürfen (Vermessungsstellen).

Im Kreis Kleve werden diese Vermessungen in der Regel durch ÖbVI durchgeführt. Die Anschriften dieser Vermessungsingenieure finden Sie in den örtlichen Telefonbüchern bzw. in den „Gelben Seiten“ unter dem Stichwort „Vermessungsbüros“.

Voraussetzung
Der Antrag kann von den Eigentümern des Grundstücks oder mit deren Zustimmung, welche spätestens im Grenztermin schriftlich bestätigt werden muss, auch von Dritten gestellt werden.

Gebühren
Die Gebühren für diese Vermessungen sind in einer einheitlichen Gebührenordnung für ganz NRW festgelegt.
Die Gebühren ergeben sich aufgrund der Fläche und Anzahl der neu zu bildenden Grunstücksteilflächen in Abhängigkeit vom Bodenwert und einer Basisgebühr.

Bitte beachten Sie, dass die Übernahme der Teilungsvermessung / Sonderung in das Liegenschaftskataster mit weiteren Kosten verbunden ist.