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Flurstücksverschmelzung

Die Flurstücksverschmelzung ist die Zusammenfassung mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück.

Flurstücksverschmelzungen vereinfachen die Verwaltung Ihrer Liegenschaften. Auch wirkt sich die Reduzierung von Flurstücken ggf. kostensparend bei den Katasterübernahmegebühren im Falle von Teilungsvermessungen aus.
Flurstücksverschmelzungen können auf Antrag durchgeführt werden.

Flurstück Bildung durch Zusammenlegunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/flurstuecksverschmelzung/GebührenFür die öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung von Vereinigungsanträgen werden keine Gebühren erhoben. Die Fortführung des Liegenschaftskatasters aufgrund von Flurstücksverschmelzungen ist kostenfrei. Mitzubringende UnterlagenPersönliches Erscheinen der Eigentümer, wie sie im Grundbuch nachgewiesen sind, mit amtlichem Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) ist erforderlich.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Flurstücksverschmelzung

Die Flurstücksverschmelzung ist die Zusammenfassung mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück.

Flurstücksverschmelzungen vereinfachen die Verwaltung Ihrer Liegenschaften. Auch wirkt sich die Reduzierung von Flurstücken ggf. kostensparend bei den Katasterübernahmegebühren im Falle von Teilungsvermessungen aus.
Flurstücksverschmelzungen können auf Antrag durchgeführt werden.

Grundstücksvereinigung

Grundstücke werden im Grundbuch nachgewiesen. Die Grundstücke im Grundbuch sind fortlaufend nummeriert. Ein Grundstück besteht aus einem Flurstück oder setzt sich aus mehreren Flurstücken zusammen.

Die Grundstücksvereinigung ist die Eintragung mehrerer Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch. Das Grundbuchamt benötigt für die Durchführung von Vereinigungen öffentlich beurkundete oder beglaubigte Anträge der Eigentümer. Anträge auf Grundstücksvereinigung können auch beim örtlichen Katasteramt, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen bzw. Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren kostenlos öffentlich beglaubigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
Persönliches Erscheinen der Eigentümer, wie sie im Grundbuch nachgewiesen sind, mit amtlichem Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) ist erforderlich.

Gebühren

Gebühren
Für die öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung von Vereinigungsanträgen werden keine Gebühren erhoben.
Die Fortführung des Liegenschaftskatasters aufgrund von Flurstücksverschmelzungen ist kostenfrei.

Hinweise

Voraussetzungen
Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.
Für eine Flurstücksverschmelzung müssen die zu verschmelzenden Flurstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
Die zu verschmelzenden Flurstücke sind im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht (d.h. sie bilden bereits ein Grundstück); andernfalls muss ein  beglaubigter Antrag auf Grundstücksvereinigung aufgenommen werden.
Die zusammenzuführenden Flächen müssen im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet sein.
Eine entsprechende Auskunft wird vor der Übernahme einer Flurstücksverschmelzung in das Liegenschaftskataster vom Grundbuchamt eingeholt.

Form der Antragstellung

Die Verschmelzung können Sie schriftlich, per Fax bzw. E-Mail: (Email: kataster.fortfuehrung@kreis-kleve.de) oder persönlich beantragen.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Kataster und Vermessung,
Produktleiter Fortführung,
Identitätsnachweis,
Herr Dittrich 02821 85-618
02821 85-660
1.390