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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Teilungsgenehmigung

Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte, benötigt eine Teilungsgenehmigung. Einzelheiten zum Thema Teilungsgenehmigungen regelt die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).

Grundsätzlich gilt, dass mit der beabsichtigten Teilung auch alle Vorschriften der Bauordnung einzuhalten sind, wie sie für die Errichtung einer baulichen Anlage gelten.

Der von Ihnen zu beauftragende öffentlich-bestellte Vermessungsingenieur reicht in der Regel den Antrag für Sie ein.

Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte, benötigt eine Teilungsgenehmigung. Einzelheiten zum Thema Teilungsgenehmigungen regelt die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Grundsätzlich gilt, dass mit der beabsichtigten Teilung auch alle Vorschriften der Bauordnung einzuhalten sind, wie sie für die Errichtung einer baulichen Anlage gelten.Teilungsgenehmigung, Einzelheiten, Thema, Teilungsgenehmigungen, Bauordnung, Landes, Nordrhein, Westfalen, BauO, Teilunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/teilungsgenehmigung/Die Gebühr liegt je nach Aufwand zwischen 50,00 und 250,00 Euro Antrag auf Erteilung einer Teilungsgenehmigung Amtlicher Lageplan mit Darstellung der geplanten Teilung
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Teilungsgenehmigung

Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte, benötigt eine Teilungsgenehmigung. Einzelheiten zum Thema Teilungsgenehmigungen regelt die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).

Grundsätzlich gilt, dass mit der beabsichtigten Teilung auch alle Vorschriften der Bauordnung einzuhalten sind, wie sie für die Errichtung einer baulichen Anlage gelten.

Der von Ihnen zu beauftragende öffentlich-bestellte Vermessungsingenieur reicht in der Regel den Antrag für Sie ein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Teilungsgenehmigung
  • Amtlicher Lageplan mit Darstellung der geplanten Teilung

Gebühren

Die Gebühr liegt je nach Aufwand zwischen 50,00 und 250,00 Euro

Hinweise

Bearbeitungszeit 1 Monat, kann maximal in Ausnahmefällen auf bis zu 3 Monate verlängert werden.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Baulasten, Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum (Issum, Rees, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk),
Herr Thomas 02821 85-405
02821 85-705
E.245
Baulasten, Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum (Bedburg-Hau, Kalkar, Kranenburg, Kerken, Uedem, Weeze),
Herr Nehring 02821 85-410
02821 85-705
E.243