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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Monatsbericht SGB II September 2022

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im September 2022 gestiegen auf nunmehr 7.688 Bedarfsgemeinschaften (+171). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 179 niedriger, nämlich bei 7.509. In den aktuell 7.688 Bedarfsgemeinschaften leben 14.100 Menschen, davon 10.242 erwerbsfähigeLeistungsberechtigte und 3.858 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 56,2 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,1 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,8 % und landesweit bei 9 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,3 %, in Viersen bei 5,8 % und in Borken bei 4,4 %.

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im Mai 2022 wurden insgesamt 155 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-18). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat hingegen erhöht (+2).

Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Mai 2022 liegt diese Quote kreisweit bei 23,7 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 14,7 % in Wachtendonk bis 37,7 % in Kalkar.

Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im August 2022 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 10,14 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,22 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im August wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 440,80 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 338,44 € je BG in Bedburg-Hau bis 510,04 € je BG in Geldern. Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 439,00 € und im Landesvergleich bei 451,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 395,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 412,00 €, in Borken bei 394,00 € und in Viersen bei 423,00 €.