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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Eingliederungsbilanz

 

Jeder Träger der Grundsicherung ist nach § 54 des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) verpflichtet, für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eine Eingliederungsbilanz zu erstellen. Die Ausgestaltung der Eingliederungsbilanz orientiert sich an den Vorschriften des § 11 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).

Die Zuständigkeit des kommunalen Jobcenters für die Eingliederungsbilanzen ist mit dem Fortentwicklungsgesetz zum SGB II zum 01.08.2006 geregelt worden und wurde für das Jahr 2007 erstmalig umgesetzt.

Vorher war die Bundesagentur für Arbeit dafür verantwortlich.

Die Regelung ist sinnvoll und trägt dem Gedanken Rechnung, dass die Organisationseinheit, die für die Leistungserbringung zuständig ist, auch den Erfolg der Eingliederungsmaßnahmen dokumentiert und kommentiert.

Die kommunalen Jobcenter sind gerne bereit, mit den Eingliederungsbilanzen über ihre Aktivitäten zur Eingliederung in Arbeit zu informieren.

Unter "Dokumente" sind die aktuellsten Eingliederungsbilanzen eingestellt. Sollten Sie in ältere Bilanzen Einsicht nehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit der/dem unten angegebenen Ansprechpartner/in in Verbindung.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Herr Beltermann 02821 85-121
02821 85-550
E.226