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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Geldleistungen

Arbeitsuchende können Bürgergeld nach dem SGB II erhalten, wenn sie

Wenn Sie Bürgergeld in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung in Ihrem Wohnort stellen. In der nebenstehenden Liste finden Sie das zuständige Jobcenter im Kreis Kleve. Daneben können Sie Bürgergeld online beantragen. Bürgergeld wird grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.

 

Wer einen Antrag auf Bürgergeld stellt, bekommt einen Bescheid von seiner Kommune. Darin ist die Höhe der individuellen Leistungen angegeben. Die Höhe dieser Leistung bemisst sich unter anderem am Familienstand, an der Größe des Haushalts, an der Anzahl der Kinder, aber auch am jeweiligen Einkommen und Vermögen.

 

Wenn Sie Fragen zu Ihrem individuellen Bescheid haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Dieser ist in Ihrem Bescheid angeben.

Einige Informationen finden Sie auch auf den folgenden Seiten: