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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Monatsbericht SGb II Februar 2022

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Februar 2022 gefallen auf nunmehr 7.123 Bedarfsgemeinschaften (-69). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 593 höher, nämlich bei 7.716.
In den aktuell 7.123 Bedarfsgemeinschaften leben 12.746 Menschen, davon 9.488 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3.258 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,8 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 4,8 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,4 % und landesweit bei 8,7 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 6,9 %, in Viersen bei 5,4 % und in Borken bei 3,7 %.

 

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im Oktober 2021 wurden insgesamt 261 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (+54). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat hingegen zurückentwickelt (-17).

 

Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Oktober 2021 liegt diese Quote kreisweit bei 21,9 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 12,8 % in Rheurdt bis 34,4 % in Issum.

 

Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Januar 2022 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 8,08 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,11 Mio. € für die Kosten der Unterkunft.
Im Januar wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 424,66 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 332,82 € je BG in Wachtendonk bis 536,35 € je BG in Rheurdt. Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 430,00 € und im Landesvergleich bei 441,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 378,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 404,00 €, in Borken bei 382,00 € und in Viersen bei 401,00 €