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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Monatsbericht Grundsicherung für Arbeitssuchende Mai 2024

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bürgergeldbeziehenden Bedarfsgemeinschaften im Mai 2024 gestiegen auf nunmehr 8.727 Bedarfsgemeinschaften (+81). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 590 niedriger, nämlich bei 8.137.
In den aktuell 8.727 Bedarfsgemeinschaften leben 16.088 Menschen, davon 11.879 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.209 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte - in

der Regel Kinder.
Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 51,9 %.
Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,7 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,9 % und landesweit bei 9,1 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,5 %, in Viersen bei 6 % und in Borken bei 4,7 %.

 

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im Januar 2024 wurden insgesamt 139 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert.
Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (+34). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls erhöht (+14).

 

Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Januar 2024 liegt diese Quote kreisweit bei 18,2 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 12,7 % in Rheurdt bis 28,7 % in Issum.

 

Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im April 2024 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 12,88 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,48 Mio. € für die Kosten der Unterkunft.
Im April wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 464,98 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 305,87 € je BG in Rheurdt bis 524,70 € je BG in Emmerich am Rhein.
Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 505,00 € und im Landesvergleich bei 509,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 427,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 447,00 €, in Borken bei 428,00 € und in Viersen bei 465,00 €.