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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Monatsbericht Grundsicherung für Arbeitssuchende Juni 2024

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bürgergeldbeziehenden Bedarfsgemeinschaften im Juni 2024 gestiegen auf nunmehr 8.815 Bedarfsgemeinschaften (+88). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 698 niedriger, nämlich bei 8.117.
In den aktuell 8.815 Bedarfsgemeinschaften leben 16.158 Menschen, davon 11.986 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.172 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte - in der Regel Kinder.
Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittlerenAltersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 51,6 %.
Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,8 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,9 % und landesweit bei 9,2 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,5 %, in Viersen bei 6 % und in Borken bei 4,7 %.

 

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im Februar 2024 wurden insgesamt 170 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert.

Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonatgestiegen (+21).

Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber demVorjahresmonat ebenfalls erhöht (+20).

 

Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Februar 2024 liegtdiese Quote kreisweit bei 18,3 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 14,6 % in Rheurdt bis 31,6 % in Issum.

 

Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Mai 2024 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 12,76 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,5 Mio. € für die Kosten der Unterkunft.
Im Mai wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 468,85 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 286,09 € je BG in Rheurdt bis 524,08 € je BG in Emmerich am Rhein.
Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 501,00 € und im Landesvergleich bei 504,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 429,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 443,00 €, in Borken bei 445,00 € und in Viersen bei 480,00 €.