Kommunale SGB II-Statistik Juni 2021
Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Juni 2021 gefallen auf nunmehr 7.815 Bedarfsgemeinschaften (-50). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 386 höher, nämlich bei 8.201.In den aktuell 7.815 Bedarfsgemeinschaften leben 14.001 Menschen, davon 10.453 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3.548 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,4 %.Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,3 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,9 % und landesweit bei 9,2 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,4 %, in Viersen bei 5,9 % und in Borken bei 4,1 %.
Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im Februar 2021 wurden insgesamt 131 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-57). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls zurückentwickelt (-39).
Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Februar 2021 liegt diese Quote kreisweit bei 18,6 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 10 % in Rheurdt bis 29,9 % in Issum.
Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Mai 2021 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 10,84 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,47 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im Mai wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 414,60 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 355,73 € je BG in Weeze bis 518,00 € je BG in Kranenburg. Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 419,00 € und im Landesvergleich bei 433,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 374,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 401,00 €, in Borken bei 385,00 € und in Viersen bei 393,00 €