Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Kommunale SGB II-Statistik April 2021

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im April 2021 gestiegen auf nunmehr 7.906 Bedarfsgemeinschaften (+97). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 76 niedriger, nämlich bei 7.830. In den aktuell 7.906 Bedarfsgemeinschaften leben 14.205 Menschen, davon 10.567 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3.638 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,4 %.Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,3 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,9 % und landesweit bei 9,1 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,3 %, in Viersen bei 5,9 % und in Borken bei 4,1 %.

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):

Im Dezember 2020 wurden insgesamt 133 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-26). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls zurückentwickelt (-47).

Integrationsquote (Kennzahl K2):

Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Dezember 2020 liegt diese Quote kreisweit bei 19,5 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 13,3 % in Rheurdt bis 30,4 % in Issum.

Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im März 2021 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 9,7 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,49 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im März wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 428,71 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 344,15 € je BG in Weeze bis 571,27 € je BG in Kerken. Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 420,00 € und im Landesvergleich bei 433,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 369,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 397,00 €, in Borken bei 371,00 € und in Viersen bei 389,00 €