Kinderschutzstelle des Kreises Kleve
Die Kinderschutzstelle ist Ansprechpartner/in für ratsuchende Dritte insbesondere in den drei Beratungsfeldern:
- Beratung freier Träger der Jugendhilfe bei Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII
- Beratung von Berufsgeheimnisträgern gemäß § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) wenn diesen gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung bekannt werden
- Beratung sonstiger Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen und eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft bei einer Gefährdungseinschätzung benötigen.
Daneben ist die Kinderschutzstelle auch Ratgeber für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Die Kinderschutzstelle ist auf Beratung und Prozessbegleitung begrenzt. Die Fallverantwortung obliegt weiterhin den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Der Kindeschutzstelle obliegt die Pflege der überörtlichen Netzwerkstrukturen.
Weitere Ansprechpartner: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Kinderschutz, |
Herr Hintz | 02821 85-388 02821 85-310 |
U.117 |