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Elterngeld

Die Elterngeldstelle des Kreises Kleve bearbeitet Anträge auf Gewährung von Elterngeld für Antragsteller mit Wohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde im Kreis Kleve. Bitte informieren Sie sich anhand der folgenden Fragen und Antworten:

 

Hinweis: Der Antragsvordruck für den Papier-Antrag kann bei Bedarf bei der Elterngeldstelle angefragt werden.

 

Die Elterngeldstelle des Kreises Kleve bearbeitet Anträge auf Gewährung von Elterngeld für Antragsteller mit Wohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde im Kreis Kleve.Leistungen für Eltern, Kinderhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/elterngeld-elternzeit/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Elterngeld

Die Elterngeldstelle des Kreises Kleve bearbeitet Anträge auf Gewährung von Elterngeld für Antragsteller mit Wohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde im Kreis Kleve. Bitte informieren Sie sich anhand der folgenden Fragen und Antworten:

 

Hinweis: Der Antragsvordruck für den Papier-Antrag kann bei Bedarf bei der Elterngeldstelle angefragt werden.

 

Basiselterngeld? ElterngeldPlus? Partnerschaftsbonus?

Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden bzw. werden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug vom früheren Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu kombinieren.

Was ist Basiselterngeld?
Das Basiselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Müttern und Vätern stehen zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihnen Erwerbseinkommen wegfällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Ein Elternteil kann das Elterngeld für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden ist auch mit Basiselterngeld möglich.

Was ist ElterngeldPlus?
Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und genießen mehr Zeit für sich und ihr Kind.

Was ist Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Er will Eltern ermutigen, sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement zu entscheiden. Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen: Wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, kann jeder Elternteil in diesen Monaten vier zusätzliche Monatsbeträge ElterngeldPlus beziehen.

Ob für Eltern Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus oder auch die Kombination aller drei Gestaltungsmöglichkeiten vorteilhaft ist, hängt von den jeweiligen individuellen Lebensumständen wie Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Höhe der monatlichen notwendigen finanziellen Absicherung etc. ab.

Vor der Antragstellung sollten Sie sich über Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonate und die Kombinationsmöglichkeiten informieren. Zu diesem Zweck stellt Ihnen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Elterngeldplaner zur Verfügung. Eine unverbindliche Orientierung ermöglichen Ihnen der Online-Elterngeldrechner und die weiteren Informationen auf dieser Website:

https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

Weitergehende Informationen rund um das Thema Elterngeld finden Sie hier:

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html

Was ändert sich für Geburten ab dem 01.09.2021?
· Es darf eine Teilzeittätigkeit während des Elterngeldesbezuges von bis zu 32 Wochenstunden ausgeführt werden.

· Für Frühgeburten stehen Ihnen zusätzliche Monate Elterngeld zur Verfügung. Ist das Kind mindestens 6 Wochen zu früh, erhalten Sie einen weiteren Monat Basiselterngeld. Wird das Kind mindestens 8 Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Monate Basis-Elterngeld, bei 12 Wochen 3 weitere Basis-Monate und bei 16 Wochen vier weitere.

· Partnerschaftsbonus: Die zulässige Arbeitszeit während der Partnerschaftsbonusmonate beträgt zwischen 24 und 32 Wochenstunden. Die Mindestbezugszeit beträgt 2 Monate, es können aber bis zu 4 Monate beantragt werden.

· Die Einkommensgrenze für Paare, ab der der Anspruch entfällt, beträgt nun 300.000 Euro.

Kann ein Antrag online gestellt werden?

Ja! Sie finden den Online-Antrag unter folgendem Link: https://familienportal.nrw/elterngeld

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Das Elterngeld wird drei Monate rückwirkend gewährt. Maßgebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist.

Erhalte ich auch Elterngeld, wenn ich vor Geburt des Kindes nicht gearbeitet habe?

Auch wenn Sie vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben, können Sie beim Vorliegen der Grundvoraussetzungen Elterngeld erhalten. In diesem Fall wird der Sockelbetrag in Höhe von 300,00 Euro gezahlt.

Kann ich als Grenzgänger Elterngeld beantragen?

Abweichend von den Bestimmungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), können auch im Ausland wohnende Eltern Anspruch auf Elterngeld haben. Voraussetzung hierfür ist, dass zumindest ein Elternteil in Deutschland erwerbstätig ist.

Kann ich während des Bezuges von Elterngeld eine Erwerbstätigkeit ausüben?

Während des Bezuges von Elterngeld können Sie wöchentlich bis zu 32 Stunden arbeiten. Das so erzielte Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Wie wirkt sich mein Einkommen aus Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezuges aus? Für diese Berechnung finden Sie unter den rechts stehenden Links einen Elterngeldrechner. Es wird darauf hingewiesen, dass Probeberechnungen von Elterngeldstellen nicht vorgenommen werden können.

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

Benötigte Unterlagen

· Original-Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Elterngeld (die Bescheinigung erhalten Sie automatisch mit der Geburtsurkunde beim Standesamt)

· Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, sofern Sie vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt haben. Beispiel: Sie erhalten ab Februar Mutterschaftsgeld. Benötigt werden dann die Gehaltsabrechnungen von Februar des Vorjahres bis Januar des laufenden Jahres.

· Nachweis von gesetzlich Versicherten: Bescheinigung der Krankenkasse über das erhaltene Mutterschaftsgeld (ausgestellt nach der Geburt des Kindes) und Nachweis des Arbeitgebers über den gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung)

· Nachweis von privat Versicherten: Bescheinigung des Arbeitgebers über das erhaltene Mutterschaftsgeld/Krankentagegeld (Zeitraum und Höhe), ausgestellt nach der Geburt des Kindes, Nachweis über die Mutterschutzfrist

· Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört) und Passkopie

· Bei Personen im Beamtenverhältnis ist eine Bescheinigung des Dienstherrn über die Dauer der Mutterschutzfrist (Beginn und Ende) erforderlich.

In bestimmten Fällen sind weitere Unterlagen erforderlich:

· Bei Ausübung einer Teilzeittätigkeit während des Bezugs ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Beginn der Tätigkeit, die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit und das voraussichtliche Bruttoeinkommen erforderlich

· Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sind ein Nachweis (Steuerbescheid) über das Einkommen in dem Kalenderjahr vor der Geburt und eine Prognose des Gewinns aus der selbständigen Tätigkeit während des Elterngeldbezugs erforderlich

· Bei EU-Einkommen (NL) sind die Mutterschaftsgeldbescheinigung der UWV und Salaris erforderlich.

Von Antragstellern, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie der Geburtsurkunde
- Schriftliche Erklärung, dass bei keiner anderen Elterngeldstelle Elterngeld beantragt wurde
- Nachweis über Eltern-/Mutterschaftsgeld oder ähnliche Leistungen
- Einkommensnachweise des Antragstellers für die letzten 12 Monate vor der Geburt
- aktuellen (unbefristeten) Arbeitsvertrag des in Deutschland arbeitenden Elternteil
- aktuellste Gehaltsabrechnung aus der Tätigkeit in Deutschland
- Elternzeitbescheinigung, sofern der in Deutschland arbeitende Elternteil sich in Elternzeit befindet

Wichtige Hinweise:

Nur ein vollständiger Antrag kann bearbeitet werden. Reichen Sie Ihren Antrag erst ein, wenn Sie über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. Eine Übersendung per Post wird empfohlen. Bei der auch möglichen persönlichen Abgabe kann im Regelfall weder eine Vollständigkeitsprüfung des Antrages noch eine Prognose über das zu erwartende Elterngeld abgegeben werden. Eine unverbindliche Orientierung ermöglichen Ihnen der Online-Elterngeldrechner und die weiteren Informationen auf dieser Website.

Beantragt werden Elterngeld und ElterngeldPlus schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle. Die Beantragung kann nicht telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben ist. Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind, fügen Sie dem Antrag bitte die ausgefüllte Anlage für Alleinerziehende bei.

Alle Unterlagen werden eingescannt. Deshalb ist es wichtig, dass diese nicht zusammengeheftet und gut lesbar sind. Bitte übersenden Sie die Unterlagen möglichst im Format DIN A 4. (Die eingereichten Unterlagen werden nach Bearbeitung vernichtet.)
Geben Sie bitte für Rückfragen eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind.

Wer erhält einen Geschwisterbonus?

Familien mit mehr als einem Kind können grundsätzlich einen Geschwisterbonus erhalten. Das zustehende Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens aber um 75,00 Euro erhöht. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - zwei Kinder unter drei Jahren leben im Haushalt des Antragstellers oder - drei und mehr Kinder leben beim Antragsteller im Haushalt und mindestens zwei Geschwisterkinder haben das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet. Mit dem Ende des Bezugsmonats, in dem das ältere Geschwisterkind sein drittes bzw. sechstes Lebensjahr vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag.

Wo wird Elterngeld beantragt?

Die Elterngeldstelle des Kreises Kleve berät Sie zu Fragen rund um das Thema Elterngeld und nimmt Ihre Anträge auf Elterngeld gerne entgegen.

Sie erreichen die Elterngeldstelle unter folgender Adresse:

Kreisverwaltung Kleve
Abteilung Jugend und Familie
Elterngeldstelle
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstelle stehen Ihnen telefonisch während der Sprechzeiten montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung.

Für ein persönliches Gespräch, vereinbaren Sie vorher bitte einen Termin.

Fax: 02821 / 85-310

E-Mail: elterngeld@kreis-kleve.de

Wichtiger Hinweis
Nur ein vollständiger Antrag kann bearbeitet werden. Reichen Sie Ihren Antrag erst ein, wenn Sie über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. Eine Übersendung per Post wird empfohlen. Bei der auch möglichen persönlichen Abgabe kann im Regelfall weder eine Vollständigkeitsprüfung des Antrages noch eine Prognose über das zu erwartende Elterngeld abgegeben werden. Eine unverbindliche Orientierung ermöglichen Ihnen der Online-Elterngeldrechner und die weiteren Informationen auf dieser Website. (Achten Sie bei der Verwendung des Elterngeldrechners bitte darauf, dass Sie das laufende steuerpflichtige Bruttoeinkommen eingeben – ohne sonstige und einmalige Bezüge.)


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Elterngeldstelle.
Ansprechpartner/inTelefon

Zentrale Telefonnummer

der Elterngeldstelle

02821/85-184

E-Mail: elterngeld@kreis-kleve.de

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

montags - freitags9:00 - 12:00 Uhr
montags - donnerstags14:00 - 16:00 Uhr

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar

Antrag auf Elterngeld online (Sie werden auf das Familienportal NRW weitergeleitet.)