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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

So genannte Sekten, okkulte Praktiken, Satanismus

Der Begriff "Sekte" wird hier lediglich als umgangssprachlicher Sammelbegriff, als ein Hilfsmittel verwandt, um sehr verschiedene Arten von religiösen oder Weltanschauungsgemeinschaften oder ähnliche Vereinigungen schlagwortartig zusammenzufassen.

 

Seit es Menschen gibt, suchen diese nach Sinnhaftigkeit (Sinn des Lebens zum Beispiel) und nach Erklärungen für vermeintlich unerklärliche Dinge (okkulte Praktiken, mit Toten sprechen zum Beispiel). Immer gab und gibt es Menschen und Institutionen, die behaupten, den „einzig richtigen Weg“ in diesem Leben gefunden zu haben, den Sinn des Lebens zu kennen und auch die Regeln zu wissen, denen man folgen sollte, um ja nicht vom „richtigen“ Weg ab zu weichen. Wenn diese „wissenden Menschen“ anderen durch ihr Tun Schaden zufügen, dann ist der Staat berechtigt über deren Machenschaften zu informieren, vor Gefahren zu warnen und einzuschreiten.

 

Siehe auch nachfolgenden Auszug aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

„Wenn die Bundesregierung im Rahmen ihrer vom Grundgesetz vorausgesetzten Aufgabenstellung einerseits zur Beobachtung, Vorsorge und Lenkung in besonderen gesellschaftlichen Teilbereichen verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 40, 287 <293>; 57, 1 <7 f.>) und wenn sie andererseits befugt und gehalten ist, diese Tätigkeit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit darzustellen bzw. zu vertreten (vgl. BVerfGE 20, 56 <99 f.>; 44, 125 <1147 f.>; 63, 230 <242 f.>) , dann kommt ihr damit auch die Befugnis zu, in den Grenzen einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich eingeräumten Kompetenzen gegenüber der Öffentlichkeit Stellung zu beziehen sowie Empfehlungen oder Warnungen auszusprechen. Einer besonderen gesetzlichen Grundlage bedarf es hierfür nicht, zumal sich diese in einer einfachrechtlichen Ausformung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erschöpfen müsste, da - worauf in der angefochtenen Revisionsentscheidung zutreffend hingewiesen wird - eine detailliertere gesetzliche Regelung praktisch kaum möglich sein dürfte.“ (1 BvR 881/89 vom 15.8.1989)

 

Kommt Ihr Sohn oder Ihre Tochter mit so genannten Psychogruppen wie zum Beispiel TM (Transzendentale Meditation) oder Einzelpersonen (so genannte Meister oder Heiler/innen) in Kontakt oder beschäftigt sich mit  okkulten oder satanistischen Praktiken, dann bietet die Abteilung Jugend und Familie Informationen an und berät im Einzelfall.

Ebenso ist es möglich beim Ausstieg begleitende Hilfe zu erhalten.

 

Bei dem unten stehenden Ansprechpartner erhalten Sie Rat und Hilfe sowie Informationsmaterialien bei Fragen und Problemen zu diesem Themenbereich.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Teamleitung Jugendförderung, präventiver Jugendschutz,
Herr Rieger 02824 97192-01
02824 97192-09
Außenstelle Fingerhutshof