Parkausweise für Handwerker und Gewerbebetriebe
Handwerksbetrieben der Anlage A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, kann für die Dauer eines Jahres eine Parkerleichterung erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht auch für sonstige Betriebe, die vergleichbare Tätigkeiten wie die berechtigten Handwerksbetriebe erbringen. Die Parkerleichterung kann gebietsübergreifend, zum Beispiel für den Regierungsbezirk Düsseldorf, erteilt werden.
Der Parkausweis berechtigt den Fahrer des jeweiligen Fahrzeuges während der allgemeinen Geschäftszeiten (montags bis samstags von 07:00 bis 20:00 Uhr)
- auf öffentlichen Parkflächen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung von Höchstparkdauer,
- im eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286),
- im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (VZ 290.1) und
- auf Bewohnerparkplätzen
zu parken.
Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Betriebssitz hat. Die Städte Emmerich, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve handeln für ihren Bereich in eigener Zuständigkeit.
Rechts auf dieser Seite stehen der Antrag und das Merkblatt zum Parkausweis zum Download bereit.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Erteilung Handwerkerparkausweis |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Parkausweis für den Kreis Kleve Parkausweis für einen Regierungsbezirk | 77,00 Euro
100,00 Euro |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Ausnahmegenehmigungen von der StVO, Befreiung Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW, Befreiung Ferienreisefahrverbot für LKW, Befreiung von der Gurt-/Helmpflicht, Parkausweise für Schwerbehinderte, Parkausweise für Handwerker und Gewerbebetriebe, Veranstaltungen, Sonstige Parkausweise/Ausnahmegenehmigungen, |
Herr Hillen | 02821 85-268 02821 85-708 |
E.509 |