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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Befreiung von der Gurt-& Helmpflicht

Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen eines Schutzhelmes erteilen.

Voraussetzungen:

  • Das Anlegen des Gurtes oder das Tragen des Schutzhelmes ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. In einem solchen Fall muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf dieser Seite.
  • Wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt, kann eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht erfolgen.

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen eines Schutzhelmes erteilen. Gurte, Schutzhelm, Sicherheitsgurt, Behinderung, Menschen mit Behinderung, Schwerbehinderunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/gurt-helmpflicht/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Befreiung von der Gurt-/Helmpflicht 11,00 Euro Für Personen mit Schwerbehinderten- ausweis 0,00 Euro
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Gurt- & Helmpflicht

Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen eines Schutzhelmes erteilen.

Voraussetzungen:

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Befreiung von der Gurt-/Helmpflicht11,00 Euro
Für Personen mit Schwerbehinderten-
ausweis
0,00 Euro

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Ausnahmegenehmigungen von der StVO,
Veranstaltungen auf oder an Straßen,
Herr Hillen 02821 85-268
02821 85-708
E.509

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Antrag Befreiung Gurt-/Helmpflicht

Achtung: Ärztliche Bescheinigung (bitte zunächst vom Arzt ausfüllen lassen und dann im Online-Antrag hochladen) siehe Dokumente