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Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Menschen mit Schwerbehinderung, die über das Merkzeichen "aG" für außergewöhnlich gehbehindert oder "Bl" für blind verfügen und Menschen mit beidseitiger Amelie und / oder Phokomelie können bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve einen Antrag auf Parkerleichterung - den blauen Parkausweis - stellen.

In bestimmten Einzelfällen können in Nordrhein-Westfalen auch andere Personen eine Parkerleichterung - den orangenen Parkausweis - erhalten (siehe Merkblatt).

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine zeitlich befristete Parkerleichterung zu erhalten, wenn entweder eine vorübergehende Mobilitätseinschränkung oder ein Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung nach den Vorschriften des IX. Sozialgesetzbuches nachgewiesen wurde. In beiden Fällen ist durch den Antragstellenden ein fachärztliches Gutachten vorzulegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die für die Gewährung eines Behindertenparkausweises erforderlich sind. Die Ausstellung einer befristeten Parkerleichterung ist nur einmalig und für maximal sechs Monate möglich.

Auf dieser Seite steht Ihnen das erforderliche Antragsformular sowie ein Merkblatt zum Parkausweis zum Download bereit. Aus dem Antragsformular ergeben sich auch die mit einzureichenden Unterlagen.

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" für außergewöhnlich gehbehindert oder "Bl" für blind und Menschen mit beidseitiger Amelie und/oder Phokomelie können bei der Straßenverkehrsabteilung des Kreises Kleve einen Antrag auf Parkerleichterung - den so genannten blauen Parkausweis - stellen. Behinderung, Behinderte, Menschen mit Behinderung, Straßenverkehrsamt, Parken, Parkausweishttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/parkerleichterung-fuer-schwerbehinderte/Für die Ausstellung eines Parkausweises für schwerbehinderte Menschen erhebt der Kreis Kleve keine Verwaltungsgebühr.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Menschen mit Schwerbehinderung, die über das Merkzeichen "aG" für außergewöhnlich gehbehindert oder "Bl" für blind verfügen und Menschen mit beidseitiger Amelie und / oder Phokomelie können bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve einen Antrag auf Parkerleichterung - den blauen Parkausweis - stellen.

In bestimmten Einzelfällen können in Nordrhein-Westfalen auch andere Personen eine Parkerleichterung - den orangenen Parkausweis - erhalten (siehe Merkblatt).

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine zeitlich befristete Parkerleichterung zu erhalten, wenn entweder eine vorübergehende Mobilitätseinschränkung oder ein Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung nach den Vorschriften des IX. Sozialgesetzbuches nachgewiesen wurde. In beiden Fällen ist durch den Antragstellenden ein fachärztliches Gutachten vorzulegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die für die Gewährung eines Behindertenparkausweises erforderlich sind. Die Ausstellung einer befristeten Parkerleichterung ist nur einmalig und für maximal sechs Monate möglich.

Auf dieser Seite steht Ihnen das erforderliche Antragsformular sowie ein Merkblatt zum Parkausweis zum Download bereit. Aus dem Antragsformular ergeben sich auch die mit einzureichenden Unterlagen.

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

Gebühren

Für die Ausstellung eines Parkausweises für schwerbehinderte Menschen erhebt der Kreis Kleve keine Verwaltungsgebühr.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Ausnahmegenehmigungen von der StVO,
Veranstaltungen auf oder an Straßen,
Herr Hillen 02821 85-268
02821 85-708
E.509

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Parkausweis für Menschen mit Behinderung - blau - Onlineantrag

Parkausweis für Menschen mit Behinderung - orange - Onlineantrag