Vormundschaften und Pflegschaften
Im Bereich Vormundschaften und Pflegschaften üben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Kleve im Auftrag des Familiengerichts die elterliche Sorge (Vormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Pflegschaft) an Stelle der Eltern aus.
Wann brauchen Kinder einen Vormund?
Das kann zum Beispiel sein,
- wenn Sorgeberechtigte wegen Minderjährigkeit ihr Kind gesetzlich nicht vertreten können
- wenn die Eltern ihr Sorgerecht tatsächlich nicht wahrnehmen oder es ihnen entzogen wurde
- wenn die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht
- wenn das Jugendamt vom Familien- und Vormundschaftsgericht zum Vormund bestellt wird.
Solange Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind, muss es jemanden geben, der die Verantwortung für sie übernimmt. Normalerweise wird diese Verantwortung durch die Eltern ausgeübt. Manchmal können, dürfen oder wollen diese die Aufgabe jedoch nicht übernehmen. In einem solchen Fall wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund bestimmt und kümmert sich um die Interessen des Kindes.
Der Vormund hat dann Elternrechte und ist die rechtliche Vertretung des Kindes.
Informationen zur Vormundschaft in mehreren Sprachen finden Sie im Link rechts oben auf dieser Seite.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Frau Braam | 02821 85-653 02821 85-310 |
E.209 |