Schwerbehindertenausweise
Die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Feststellung einer Behinderung wird in der Kreisverwaltung Kleve bearbeitet. In diesem Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht wird auch der Grad der Behinderung festgestellt (GdB). Die Entscheidung stützt sich auf das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX).
Wenn eine Behinderung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (so genannte Nachteilsausgleiche).
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX sind Menschen
- bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt
- und die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches (Bundesrepublik Deutschland) haben (§ 2 Abs. 2 SGB IX).
- Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 2 Abs. 1 SGB IX).
Als Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch dient ein von der Kreisverwaltung ausgestellter Ausweis und nicht der Feststellungsbescheid.
Für bestimmte Menschen, die behindert, aber nicht schwerbehindert sind (Grad der Behinderung weniger als 50), gibt es Bescheinigungen, die von der Kreisverwaltung zur Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen ausgestellt werden (z.B. für einen Steuerfreibetrag).
Antrag online stellen und weitere Online-Angebote nutzen
Im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenrecht stehen in Nordrhein-Westfalen verschiedene Online-Angebote zur Verfügung. Neben der Möglichkeit, den Schwerbehinderten-Antrag online zu stellen, können Antragsteller den Bearbeitungsstand ihres Antrags einsehen oder auch ein Passfoto elektronisch übermitteln. Die Online-Angebote sind unter der Web-Adresse www.sgbix-online.nrw.de abrufbar. Die Online-Angebote des Landes können Nutzern Behördengänge und damit Zeit ersparen.
Weitergehende Informationen zum Thema "Ausweis und Behinderung" erhalten Sie unter dem Link "Bezirksregierung Münster".
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
---|---|
Feststellungsverfahren | Wenn Sie überprüfen und feststellen lassen möchten, ob bzw. dass bei Ihnen ein bestimmter Grad der Schwerbehinderung vorliegt, brauchen wir von Ihnen einen Antrag. Sie können diesen Antrag formlos stellen, wir schicken Ihnen in diesem Fall dann den offiziellen Antragsvordruck zum Ausfüllen zu. Sie können den offiziellen Antragsvordruck jedoch auch telefonisch anfordern unter Tel: 02821 85-623, Sie können den Antrag online ausfüllen unter www.elsa.nrw.de, Sie können sich ein Antragsformular bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abholen oder Sie drucken sich das pdf-Dokument von dieser Seite zuhause aus, füllen es aus und reichen es bei der Kreisverwaltung Kleve ein. Wenn Sie den Antrag online ausfüllen, können Sie auch ein Passbild elektronisch übermitteln und den Bearbeitungsstand online einsehen. Hier gelangen Sie zu den Online-Angeboten. |
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
---|---|
Schwerbehindertenausweis | kostenfrei |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
---|---|
mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
---|---|---|---|
Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweise (Buchstabe A, B, D, O, Q), |
Frau Beyer | 02821 85-659 02821 85-707 |
1.362 |
Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweise (Buchstabe F, G, H, Z), |
Frau Bodenstedt | 02821 85-387 02821 85-707 |
1.367 |
Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweise (Buchstabe L, M, P, T), |
Herr Heger | 02821 85-481 02821 85-707 |
1.362 |
Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweise (Buchstabe I, J, K, N, V), |
Herr Hesse | 02821 85-427 02821 85-707 |
1.367 |
Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweise (Buchstabe R, S, U, X, Y), |
Frau Fechner | ||
Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweise (Buchstabe R, S, U, X, Y), |
Frau Reuter | 02821 85-462 02821 85-707 |
1.362 |
Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweise (Buchstabe C, E, W), |
Frau Hillejan | 02821 85-348 02821 85-707 |
1.366 |
Widerspruchs-, Klage-, und Nachprüfungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweise (Buchstabe A, B, D, P, W, X, Y, Z), |
Herr van Soest | 02821 85-501 02821 85-707 |
1.364 |
Widerspruchs-, Klage-, und Nachprüfungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweise (Buchstabe J, K, L, V), |
Frau Verstegen | 02821 85-362 02821 85-707 |
1.363 |
Widerspruchs-, Klage-, und Nachprüfungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweise (Buchstabe C, E, F, G, H, I, M, N, O), |
Frau Ohlf | 02821 85-476 02821 85-707 |
1.364 |
Widerspruchs-, Klage-, und Nachprüfungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweise (Buchstabe Q, R, S, T, U), |
Frau Schmidt | 02821 85-351 02821 85-707 |
1.363 |