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Behinderte - Frühförderstelle

Die Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH bietet die interdisziplinäre Frühförderung (Komplexleistung) behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder an, die noch nicht eingeschult sind. Die Frühförderstelle hat ihren Hauptsitz in Kevelaer. Die Nebenstellen befinden sich in Kleve und Rees.

Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH Bury-St.-Edmunds-Str. 11

47623 Kevelaer

Tel: (02832) 4228

Fax: (02832) 4584

 

Nebenstelle Kleve

Leitgraben 8

47533 Kleve

Tel: (02821) 93699

Fax: (02821) 78910

 

Nebenstelle Rees

Elsa-Brandström-Str. 18

46459 Rees

Tel: (02851) 9889040

Fax: (02851) 9889041

Mail: info@ffs-kreiskleve.de

Das Angebot der Frühförderstelle im Rahmen der sogenannten Komplexleistung umfasst die heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Behandlung, die in Form von Physiotherapie, Ergotherapie und/oder Logopädie von geschultem Personal durchgeführt wird. Die Maßnahmen können entweder gleichzeitig, nacheinander oder im Wechsel mit unterschiedlichen Intensitäten durchgeführt werden.

Die Komplexleistung ist eine Leistung nach dem Neunten Sozialgesetzbuch und vereint Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Eingliederungshilfe. Ein Kind muss dabei sowohl eine heilpädagogische als auch eine medizinisch-therapeutische Förderung benötigen, damit die allgemeinen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine solitäre Förderung im heilpädagogischen oder medizinisch-therapeutischen Bereich wird durch die Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH nicht angeboten. Hierfür sind ortsansässige Praxen aufzusuchen.

Die Inanspruchnahme der Komplexleistung erfolgt durch den Kinder- oder Hausarzt. Dieser kann ein Kind bei Entwicklungsverzögerungen an die Frühförderstelle überweisen. In der Frühförderstelle erfolgt dann eine umfangreiche Diagnostik. Die Ergebnisse der Diagnostik und die sich daraus ergebende Empfehlung zur weiteren Förderung werden im Förder- und Behandlungsplan festgehalten.

Nicht für jedes Kind wird seitens der Frühförderstelle eine Komplexleistung empfohlen. Neben der Komplexleistung kann auch eine solitäre heilpädagogische (Zuständigkeit: LVR) oder eine solitäre medizinisch-therapeutische Förderung (Zuständigkeit: Krankenkasse) erforderlich sein. In manchem Fällen wird eine Wiedervorstellung des Kindes in der Frühförderstelle zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen, um die weitere Entwicklung des Kindes zu beobachten und ggfs. dann ergänzende Fördermaßnahmen einzuleiten.

Bei einer Empfehlung der Komplexleistung stellen die Eltern oder der Vormund des Kindes einen Antrag auf Übernahme der Kosten in Zusammenarbeit mit der Frühförderstelle. Die Frühförderstelle leitet die Unterlagen den Kostenträgern zur Entscheidung weiter.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH: www.ffs-kreiskleve.de

Die Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH bietet die Frühförderung behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Kinder an, die noch nicht eingeschult sind und nicht als integratives Kind einen geförderten Kindergarten besuchen. Behinderung, Hilfe, Unterstützung, behindertes Kind, frühe Förderung, Frühförderunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/behinderte-fruehfoerderstelle/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Frühförderung Die Kosten für Leistungen der Frühförderstelle können – sofern es sich nicht um eine dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zugehörende Maßnahme handelt – vom LVR und der zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag übernommen werden. Die Hilfe wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Sofern die Leistung für privat krankenversicherte Kinder beantragt werden soll, kann seitens des LVR nur der Anteil des Sozialhilfeträgers zugesichert werden. Die restlichen Kosten sind entweder von der privaten Krankenkasse, der Beihilfe oder von den Eltern zu tragen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich unmittelbar an die Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Eingliederungshilfe - Frühförderstelle

Die Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH bietet die interdisziplinäre Frühförderung (Komplexleistung) behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder an, die noch nicht eingeschult sind. Die Frühförderstelle hat ihren Hauptsitz in Kevelaer. Die Nebenstellen befinden sich in Kleve und Rees.

Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH Bury-St.-Edmunds-Str. 11

47623 Kevelaer

Tel: (02832) 4228

Fax: (02832) 4584

 

Nebenstelle Kleve

Leitgraben 8

47533 Kleve

Tel: (02821) 93699

Fax: (02821) 78910

 

Nebenstelle Rees

Elsa-Brandström-Str. 18

46459 Rees

Tel: (02851) 9889040

Fax: (02851) 9889041

Mail: info@ffs-kreiskleve.de

Das Angebot der Frühförderstelle im Rahmen der sogenannten Komplexleistung umfasst die heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Behandlung, die in Form von Physiotherapie, Ergotherapie und/oder Logopädie von geschultem Personal durchgeführt wird. Die Maßnahmen können entweder gleichzeitig, nacheinander oder im Wechsel mit unterschiedlichen Intensitäten durchgeführt werden.

Die Komplexleistung ist eine Leistung nach dem Neunten Sozialgesetzbuch und vereint Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Eingliederungshilfe. Ein Kind muss dabei sowohl eine heilpädagogische als auch eine medizinisch-therapeutische Förderung benötigen, damit die allgemeinen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine solitäre Förderung im heilpädagogischen oder medizinisch-therapeutischen Bereich wird durch die Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH nicht angeboten. Hierfür sind ortsansässige Praxen aufzusuchen.

Die Inanspruchnahme der Komplexleistung erfolgt durch den Kinder- oder Hausarzt. Dieser kann ein Kind bei Entwicklungsverzögerungen an die Frühförderstelle überweisen. In der Frühförderstelle erfolgt dann eine umfangreiche Diagnostik. Die Ergebnisse der Diagnostik und die sich daraus ergebende Empfehlung zur weiteren Förderung werden im Förder- und Behandlungsplan festgehalten.

Nicht für jedes Kind wird seitens der Frühförderstelle eine Komplexleistung empfohlen. Neben der Komplexleistung kann auch eine solitäre heilpädagogische (Zuständigkeit: LVR) oder eine solitäre medizinisch-therapeutische Förderung (Zuständigkeit: Krankenkasse) erforderlich sein. In manchem Fällen wird eine Wiedervorstellung des Kindes in der Frühförderstelle zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen, um die weitere Entwicklung des Kindes zu beobachten und ggfs. dann ergänzende Fördermaßnahmen einzuleiten.

Bei einer Empfehlung der Komplexleistung stellen die Eltern oder der Vormund des Kindes einen Antrag auf Übernahme der Kosten in Zusammenarbeit mit der Frühförderstelle. Die Frühförderstelle leitet die Unterlagen den Kostenträgern zur Entscheidung weiter.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH: www.ffs-kreiskleve.de

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
FrühförderungDie Kosten für Leistungen der Frühförderstelle können – sofern es sich nicht um eine dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zugehörende Maßnahme handelt – vom LVR und der zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag übernommen werden. Die Hilfe wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Sofern die Leistung für privat krankenversicherte Kinder beantragt werden soll, kann seitens des LVR nur der Anteil des Sozialhilfeträgers zugesichert werden. Die restlichen Kosten sind entweder von der privaten Krankenkasse, der Beihilfe oder von den Eltern zu tragen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich unmittelbar an die Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH.

Hinweise

Sofern der jeweilige Kinderarzt bzw. die jeweilige Kinderärztin die Förderung des Kindes im Rahmen der Komplexleistung für erforderlich hält, stellt er/sie eine Verordnung (Rezept) über die Eingangsdiagnostik interdisziplinärer Frühförderung aus.

Die Kindeseltern/der Vormund kann dann einen Termin zur Diagnostik mit der Frühförderstelle vereinbaren. Die Verordnung ist bei der Frühförderstelle vorzulegen. Die Diagnostik wird üblicherweise an mehreren Terminen durchgeführt.

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Sachgebietsleitung,
Heimaufsicht,
Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben,
Herr Gaubitz 02821 85-100
02821 85-500
E.179