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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
berufliche Eingliederung Förderung

Sowohl Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, als auch Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung bieten die Möglichkeit Eingliederungsleistungen im Gutscheinverfahren zu gewähren.

Die Maßnahme als auch der Träger müssen zwingend nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein.

Speziell bei Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen:

Die kreiseigene Maßnahmenummer ist auf den Gutscheinen der Jobcenter im Kreis Kleve anzugeben, unabhängig davon, ob parallel eine Maßnahmenummer der Agentur für Arbeit vorliegt.

Um einen AVGS einzulösen, ist daher die Beantragung einer kreiseigenen Maßnahmenummer beim Jobcenter Kreis Kleve erforderlich. Nutzen Sie den Online-Antrag, den sie direkt elektronisch einreichen können. Alternativ können Sie den Maßnahmebogen inkl. Anhänge an massnahmen@kreis-kleve.deübersenden. Nach Prüfung wird eine Maßnahmenummer, die zum Einlösen der AVGS verwendet werden kann, vergeben.

Speziell bei Bildungsgutscheinen:

Die kreiseigene Maßnahmenummer ist auf den Gutscheinen der Jobcenter im Kreis Kleve anzugeben, wenn keine BA-Maßnahmenummer vorliegt. Liegt eine BA-Maßnahmenummer vor, kann der Träger eine kreiseigene Maßnahmenummer beantragen, um seine Maßnahmeinformationen durch den Kreis Kleve veröffentlichen zu lassen.

Im Bereich der Bildungsmaßnahmen bestehen bereits viele Informationen im KURSNET, daher ist hier der o.g. Maßnahmebogen lediglich in den Fällen auszufüllen, in denen ein Bildungsgutschein eingelöst werden soll, aber noch keine BA-Maßnahmenummer vergeben wurde. Liegt eine BA-Maßnahmenummer für die Weiterbildung vor, kann diese angegeben werden.

Im Bereich der Aktivierung und beruflichen Eingliederung soll bei den Jobcentern im Kreis Kleve ein Gesamtüberblick über alle regionalen AVGS-Angebote hergestellt werden. https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/massnahmen-im-gutscheinverfahren/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Maßnahmen im Gutscheinverfahren

Sowohl Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, als auch Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung bieten die Möglichkeit Eingliederungsleistungen im Gutscheinverfahren zu gewähren.

Die Maßnahme als auch der Träger müssen zwingend nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein.

Speziell bei Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen:

Die kreiseigene Maßnahmenummer ist auf den Gutscheinen der Jobcenter im Kreis Kleve anzugeben, unabhängig davon, ob parallel eine Maßnahmenummer der Agentur für Arbeit vorliegt.

Um einen AVGS einzulösen, ist daher die Beantragung einer kreiseigenen Maßnahmenummer beim Jobcenter Kreis Kleve erforderlich. Nutzen Sie den Online-Antrag, den sie direkt elektronisch einreichen können. Alternativ können Sie den Maßnahmebogen inkl. Anhänge an massnahmen@kreis-kleve.deübersenden. Nach Prüfung wird eine Maßnahmenummer, die zum Einlösen der AVGS verwendet werden kann, vergeben.

Speziell bei Bildungsgutscheinen:

Die kreiseigene Maßnahmenummer ist auf den Gutscheinen der Jobcenter im Kreis Kleve anzugeben, wenn keine BA-Maßnahmenummer vorliegt. Liegt eine BA-Maßnahmenummer vor, kann der Träger eine kreiseigene Maßnahmenummer beantragen, um seine Maßnahmeinformationen durch den Kreis Kleve veröffentlichen zu lassen.

Im Bereich der Bildungsmaßnahmen bestehen bereits viele Informationen im KURSNET, daher ist hier der o.g. Maßnahmebogen lediglich in den Fällen auszufüllen, in denen ein Bildungsgutschein eingelöst werden soll, aber noch keine BA-Maßnahmenummer vergeben wurde. Liegt eine BA-Maßnahmenummer für die Weiterbildung vor, kann diese angegeben werden.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Maßnahmen im Gutscheinverfahren,
Frau Rosendahl 02821 85-626
02821 85-550
E.219

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Maßnahmebogen des Jobcenters - Onlineantrag