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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Einstiegsgeld nach § 16b SGB II

Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit mit dem Einstiegsgeld.

Ziel der Förderung ist es, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden und potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Das Einstiegsgeld wird, sofern die Erwerbstätigkeit für diesen Zeitraum besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Dauer und Höhe der Förderung werden dabei individuell berechnet. Der Antrag auf Einstiegsgeld ist vor Arbeitsaufnahme beispielweise über den rechts aufgeführten Online-Antrag zu stellen. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht.

Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit mit dem Einstiegsgeld. Ziel der Förderung ist es, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden und potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/einstiegsgeld-nach-16b-sgb-ii/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Einstiegsgeld nach § 16b SGB II

Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit mit dem Einstiegsgeld.

Ziel der Förderung ist es, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden und potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Das Einstiegsgeld wird, sofern die Erwerbstätigkeit für diesen Zeitraum besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Dauer und Höhe der Förderung werden dabei individuell berechnet. Der Antrag auf Einstiegsgeld ist vor Arbeitsaufnahme beispielweise über den rechts aufgeführten Online-Antrag zu stellen. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Frau Tophofen 02821 85-138
02821 85-550
E.217

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar

Bewilligung eines Einstiegsgeldes nach § 16b SGB II - Förderantrag