Eingliederungszuschuss
Einige Bewerberinnen und Bewerber können bei einem Arbeitsantritt vielleicht nicht sofort die Leistung erbringen, die Sie sich konkret wünschen. Um eine Einstellung für Sie attraktiv zu gestalten, können wir Ihnen an diesem Punkt unsere Unterstützung durch einen monatlichen Zuschuss zum Arbeitsentgelt anbieten. Die maximale Förderung umfasst 50 Prozent des Arbeitsentgelts für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Für ältere, schwerbehinderte und behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden. Bei der Einstellung behinderter oder schwerbehinderter Menschen beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes. Die Förderdauer kann bis zu 24 Monate betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen gelten darüber hinaus besondere Förderregelungen.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Eingliederungszuschuss nur auf Antrag erhalten. Die Förderung muss bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrags beantragt worden sein.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, |
Frau Fleskes | 02821 85-339 02821 85-550 |
E.219 |