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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen § 16e SGB II

Aus ganz individuellen Gründen kann eine Integration in den Arbeitsmarkt für Bewerberinnen und Bewerber eine besonders große Herausforderung darstellen.

Im Sinne des Teilhabechancengesetzes können Sie Ihre Fachkräfte entlasten und Ihren Personalbedarf gleichzeitig kostengünstiger gestalten, wenn Sie eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter einstellen, die bzw. der zuvor mindestens zwei Jahre arbeitslos war. Damit einhergehend erhalten Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten

Jahr.

Zudem können Weiterbildungskosten übernommen werden. Um das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren wird ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching durchgeführt.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind im "Merkblatt für Arbeitgeber" zur Förderung eines Ausbildungszuschusses hinterlegt.

Das Förderinstrument nach § 16e SGB II gehört neben § 16i SGB II zum 2019 eingeführten Teilhabechancengesetz. Durch Lohnkostenzuschüsse sollen arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen.https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/eingliederung-von-langzeitarbeitslosen-16e-sgb-ii/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen § 16e SGB II

Aus ganz individuellen Gründen kann eine Integration in den Arbeitsmarkt für Bewerberinnen und Bewerber eine besonders große Herausforderung darstellen.

Im Sinne des Teilhabechancengesetzes können Sie Ihre Fachkräfte entlasten und Ihren Personalbedarf gleichzeitig kostengünstiger gestalten, wenn Sie eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter einstellen, die bzw. der zuvor mindestens zwei Jahre arbeitslos war. Damit einhergehend erhalten Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten

Jahr.

Zudem können Weiterbildungskosten übernommen werden. Um das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren wird ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching durchgeführt.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind im "Merkblatt für Arbeitgeber" zur Förderung eines Ausbildungszuschusses hinterlegt.


Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Förderantrag Bewilligung einer Förderung nach § 16e SGB II Onlineantrag