Aufenthaltstitel: Allgemein
Nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt beantragen Sie den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde.
Neben den mitzubringenden Unterlagen für die einzelnen Aufenthaltstitel müssen Sie in der Lage sein, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich zu verständigen, dass heißt Sie sollten auf die Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde antworten können.
Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein. Ob und wenn ja, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, wird im Beratungsgespräch festgestellt werden können.
Die Gebühren für die genannten Dienstleistungen richten sich nach der Aufenthaltsverordnung. Auch diese können Sie für Ihren Antrag im Beratungsgespräch erfahren.
Weitere Informationen zur Beantragung/Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten Sie hier. Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung Ihres Aufenthaltstitels vorher einen Termin mit der Ausländerbehörde. Sie haben die Möglichkeit, das nachstehende Kontaktformular für Terminanfragen zu nutzen.
Wegen der längeren Bearbeitungsdauer beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Termin bei der Ausländerbehörde!
Die Aufenthaltstitel werden in der Regel in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt. Der eAT wird für jeden Drittstaatsangehörigen, das heißt auch für Säuglinge und Kinder ausgestellt. Ab dem 6. Lebensjahr ist zur Erfassung der biometrischen Daten immer ein persönlicher Besuch der antragstellenden Person bei der Ausländerbehörde erforderlich. Ein zweiter Besuch ist für das Abholen des elektronischen Aufenthaltstitels erforderlich.
Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie hier.
TelefonauskünfteTelefonauskünfte | |
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Allgemeine Information | 02821 85-194 (INFO) |
Telefax | 02821 85-190 |
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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befristete Aufenthaltserlaubnis | - ein vollständig ausgefülltes Antragsformular; Sie können die Anträge online stellen oder die Formulare zur Erteilung / Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis herunterladen
- den gültigen Nationalpass oder Identitätskarte (Personalausweis)
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- den Krankenversicherungsnachweis
- den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes:
- bei Arbeitnehmern: die aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie die Erwerbstätigkeit bereits ausüben
- bei Selbstständigen / Freiberuflichen: die Gewerbeanmeldung
- bei Nichterwerbstätigen: den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Sparguthaben,Verpflichtungserklärungen Dritter oder Einkommen des Ehegatten, etc.)
Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein. |
Niederlassungserlaubnis | - ein vollständig ausgefülltes Antragsformular; Sie können den Antrag online stellen oder das Formular zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis herunterladen.
- den gültigen Nationalpass oder Identitätskarte (Personalausweis)
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- den Krankenversicherungsnachweis
- den Nachweis über einen ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren zum Beispiel durch Vorlage einer Meldebescheinigung
- den Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag beziehungsweise Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung)
- einen Nachweis über die Leistung von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträge oder freiwilligen Beträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (zum Beispiel erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs; alternativ deutscher Schulabschluss oder erfolgreiche Sprachprüfung nach dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (zum Beispiel bestandener Test "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest)
- den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes:
- bei Arbeitnehmern: Einkommensnachweise (Lohn-, Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate) oder ggf. eine aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie die Erwerbstätigkeit bereits ausüben
- bei Selbstständigen / Freiberuflichen: die Gewerbeanmeldung sowie Nachweis über Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid und aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- bei Nichterwerbstätgen: den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Sparguthaben, Verpflichtungserklärungen Dritter oder Einkommen des Ehegatten etc.)
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Öffnungszeiten
Ausländerangelegenheiten |
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montags, dienstags, donnerstags | 8:00 - 15:00 |
mittwochs, freitags | geschlossen |