Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II
Ziel der Arbeitsgelegenheit ist es, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnstiftende Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Teilhabe zu fördern. Der Kreis Kleve fördert die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten durch die Übernahme der Maßnahmekosten des Maßnahmeanbieters. Zudem erhalten Teilnehmende einen Ausgleich für die entstehenden Mehraufwendungen (z.B. Fahrtkosten).
Förderfähige Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen weder verdrängt noch beeinträchtigt werden. Das Verfahren zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten wurde mit dem örtlichen Beirat SGB II des Kreises Kleve abgestimmt. Als Hilfestellung für Maßnahmeanbieter wurde ein AGH-Ideenpool entwickelt. Dieser kann eine hilfreiche Unterstützung bei der Beantragung einer konkreten AGH-Maßnahme sein.
Arbeitsuchende, die Interesse an der Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit haben, wenden sich bitte an ihren persönlichen Ansprechpartner im örtlichen Jobcenter. Maßnahmeanbieter, die an der Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit interessiert sind, können den nebenstehenden Förderantrag herunterladen und ausgefüllt an das Jobcenter Kreis Kleve übersenden. Die Anbieter-Richtlinie AGH erläutert den Verfahrensablauf.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Integration in Arbeit, Programme und Projekte des Bundes und Landes, |
Frau Hemmers-Derksen | 02821 85-165 02821 85-500 |
E.219 |
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, Pflegewohngeld, |
Frau Nienhuysen | 02821 85-538 02821 85-500 |
2.472 |