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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz bezeichnet die Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter der einheitlichen Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.

Die Ursache für solche Großeinsatzlagen oder Katastrophen können extreme Wetterlagen (wie zum Beispiel Stürme oder Starkregen), große Unglücksfälle mit vielen Verletzen oder eine Freisetzung von besonderen Gefahrstoffen sein.

Wir sprechen von einer Großeinsatzlage, wenn Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht. In diesen Fällen übernimmt der Landrat des Kreises Kleve die Leitung und Koordinierung des Einsatzes. Zu diesem Zweck wurden eine Einsatzleitung bestellt und ein Verwaltungskrisenstab eingerichtet.

Diese Einrichtungen und Einheiten des Kreises wie die Einsatzleitung, der Krisenstab oder die Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst des Kreises Kleve arbeiten dabei Hand in Hand mit den örtlichen Feuerwehren und Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter-Unfall-Hilfe, der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft oder dem Technische Hilfswerk zusammen.

Um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein, werden Einsatzleitung und Krisenstab ständig geschult. Darauf aufbauende Übungen vervollständigen die Fortbildungsmaßnahmen und sichern den möglichst reibungslosen Ablauf zur Beseitigung von Krisensituationen.

 

Ehrenamt im Katastrophenschutz

Die Hilfsorganisationen im Kreis Kleve sind ehrenamtlich organisiert. Eine Vielzahl der Helfer wirkt regelmäßig auch in den verschiedenen Aufgabenfeldern des Katastrophenschutzes mit. Einige dieser Aufgaben sind unter anderem die Behandlung von Verletzten an einer Unglücksstelle, die Betreuung von Betroffenen im Zuge einer Evakuierung sowie die Hilfe bei der Bewältigung von Unwetterlagen.  

Arbeitgeber/-innen der ehrenamtlichen Helfer/-innen der anerkannten Hilfsorganisationen haben Anspruch auf Ersatz, der Ihnen durch Einsätze, Übungen etc. entstandenen Kosten. Der Antrag auf Erstattung kann beim Kreis Kleve, Fachbereich 7 - Bevölkerungsschutz eingereicht werden. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. 

Um dieses wichtige Ehrenamt zu würdigen und zu stärken, hat das Innenministeriums NRW im April 2021 eine Plakataktion ins Leben gerufen. Mit dieser Aktion soll auf die Beteiligung ehrenamtlicher Helfer im Katastrophenschutz aufmerksam gemacht werden und sollen neue Mitglieder für die Mitarbeit gewonnen werden.

Für eine nachhaltige Förderung und Festigung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz unterstützt der Kreis Kleve diese Aktion gerne:

Wer kommt, wenn nichts mehr geht? - Die Katastrophenschützer NRW (Plakat) 


Hochwasserrisikomanagement

Auch im Kreis Kleve gibt es Gebiete, die potenziell von Hochwassergefahren bedroht sind. Trotz des technischen Hochwasserschutzes und der Sanierung der Deiche besteht dort ein signifikantes Hochwasserrisiko. In den Jahren bis 2011 wurden alle Gewässer mit einem solchen signifikanten Hochwasserrisiko ermittelt (Risikogebiete). Bis Ende 2013 wurden entsprechende Hochwassergefahrenkarten und -risikokarten erstellt. Die Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Die Hochwassergefahrenkarten zeigen, wo Einwohner- oder Schutzgebiete betroffen oder Kulturobjekte gefährdet sind oder wo Gefahren für Industrieanlagen bestehen.

Nähere Informationen sowie Verlinkungen zu den Hochwassergefahren- und -risikokarten finden Sie auf unserer Seite Umwelt/Hochwasserschutz.