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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Krankenkassen - Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) arbeitet als unabhängiger Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. In ihrem Auftrag trifft er sozial-medizinische Feststellungen, die er als Empfehlungen an die Kranken- und Pflegekassen weitergibt. Die Entscheidung über die Leistung liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Kranken- bzw. Pflegekasse.

Sie selbst werden beispielsweise dann Besuch vom MDK bekommen, wenn Sie Leistungen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz beantragen. Aufgabe des MDK ist in diesem Fall die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufe, aber auch, ob und welche rehabilitativen Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Pflegebedürftigkeit eingesetzt werden können. Dazu gehört auch die Beratung über die Pflegetätigkeit, den Einsatz von Pflegehilfsmitteln und möglicherweise über die Gestaltung des Pflegeumfeldes. Dies alles wird dokumentiert in einem Pflegegutachten.