Zensus 2022
Alle Infos zur bundesweiten Haushaltebefragung
Im Jahr 2022 findet in Deutschland nach 2011 wieder ein Zensus statt. Der Zensus ist eine bundesweite Volkszählung. In der Haushaltebefragung werden knapp 10 % der Bevölkerung per Zufallsstichprobe ausgewählt und zu Merkmalen wie zum Beispiel Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit befragt. Ab dem Stichtag 15. Mai werden in den 16 Städten und Gemeinden des Kreises Kleve also rund 30.000 Personen an etwa 7.500 Anschriften befragt.
Warum brauchen wir den Zensus?
Die statistische Erhebung ist wichtig, um ein demographisches Gesamtbild von der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten. Diese Daten bilden die Basis zum Beispiel für die Einteilung der Wahlkreise und die Verteilung der Steuermittel. Zudem sind die Ergebnisse Grundlage für politische Planungen und Entscheidungen.
Was wird erhoben und besteht Auskunftspflicht?
Erhoben werden die aktuellen Bevölkerungszahlen, das Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Außerdem werden Daten zur Wohnsituation erfasst. Die Daten werden anschließend anonym ausgewertet.
Ja, es besteht eine Auskunftspflicht.
Erhebungsbeauftragte führen die Zählung durch.
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Haushalte und erfassen die Daten.
Die Voraussetzungen für den Einsatz als Erhebungsbeauftragter sind gesetzlich festgelegt. Alle Bewerber werden von uns nach den festgelegten Auswahlkriterien geprüft und im Zweifel auch abgelehnt. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ab dem Stichtag 15. Mai beginnen die Erhebungsbeauftragten mit den persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohnheimen. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit. Zudem erhalten alle ausgewählten Haushalte vorab eine Terminankündigung.
Der Zensus unter Pandemiebedingungen: "Online First!"
Im Rahmen der "Online First"-Strategie soll die Beantwortung des Fragebogens im Zensus 2022 vorrangig online erfolgen. Der persönliche Kontakt zwischen auskunftspflichtigen Personen und Erhebungsbeauftragten ist auf die sogenannte Existenzfeststellung, also die Ermittlung der Anzahl sowie der Kernmerkmale der Personen im Haushalt, beschränkt. Die Erhebungsbeauftragten übergeben den auskunftspflichtigen Personen nach der Existenzfeststellung den entsprechenden Fragebogen. Der Bogen kann dann online oder klassisch auf Papier ausgefüllt werden.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Sachgebietsleitung, Kommunalaufsicht, |
Frau Klüsener | 02821 85-157 02821 85-510 |
E.150 |
Herr Beyer |