Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Prostitutionsgewerbe

Sollten Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 12 des Prostituiertenschutzgesetzes.

Die Erlaubnispflicht besteht für:

  • Prostitutionsstätten (Bordell, Laufhaus, Massageclub, Saunaclub, SM-Studio)
  • Prostitutionsvermittlungen (sog. „Escort“)
  • Prostitutionsfahrzeuge
  • Prostitutionsveranstaltungen.

Ohne eine entsprechende Erlaubnis dürfen diese Unternehmensformen nicht betrieben werden. Das Erlaubnisverfahren ist der ebenfalls vorgeschriebenen Gewerbeanzeige zeitlich vorgeschaltet.

Zum Antrag geht es hier: Wirtschaftsportal.NRW

Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an:

ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de

Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Weitere Informationen finden Sie in den Info-Boxen auf der rechten Seite.

Gebühren

Die Tarifstelle 12.20.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262) in der gegenwärtigen Fassung sieht für die Bearbeitung eines Antrages auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes einen Gebührenrahmen von 500 EUR bis 3.500 EUR vor.

Prostitutionsgewerbe müssen angemeldet werden und unterliegen besonderen Bestimmungen zum Thema Gesundheit und Prostituiertenschutzhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/prostitutionsgewerbe/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes 500,00 Euro bis 3.500,00 Euro Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis 350,00 Euro bis 1.000,00 Euro Zuverlässigkeitsprüfung sonstiger Beschäftigter 350,00 Euro bis 1.000,00 Euro Prüfung der Anzeige einer Prostitutions- veranstaltung 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro Prüfung der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges 150,00 Euro bis 500,00 Euro
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Prostitutionsgewerbe

Sollten Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 12 des Prostituiertenschutzgesetzes.

Die Erlaubnispflicht besteht für:

Ohne eine entsprechende Erlaubnis dürfen diese Unternehmensformen nicht betrieben werden. Das Erlaubnisverfahren ist der ebenfalls vorgeschriebenen Gewerbeanzeige zeitlich vorgeschaltet.

Zum Antrag geht es hier: Wirtschaftsportal.NRW

Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an:

ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de

Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Weitere Informationen finden Sie in den Info-Boxen auf der rechten Seite.

Gebühren

Die Tarifstelle 12.20.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262) in der gegenwärtigen Fassung sieht für die Bearbeitung eines Antrages auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes einen Gebührenrahmen von 500 EUR bis 3.500 EUR vor.

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb
eines Prostitutionsgewerbes
500,00 Euro bis 3.500,00 Euro
Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis350,00 Euro bis 1.000,00 Euro
Zuverlässigkeitsprüfung sonstiger
Beschäftigter
350,00 Euro bis 1.000,00 Euro
Prüfung der Anzeige einer Prostitutions-
veranstaltung
150,00 Euro bis 1.000,00 Euro
Prüfung der Anzeige der Aufstellung
eines Prostitutionsfahrzeuges
150,00 Euro bis 500,00 Euro

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Gewerbe - Untersagung, Wiedergestattung,
Messen, Märkte, Ausstellungen - Festsetzungsbescheide,
Erlaubnisse nach § 34c GewO,
Prostituiertenschutzgesetz,
§ 34a GewO - Prüfung Zuverlässigkeit Wachpersonal,
Frau Rütten 02821 85-329
02821 85-587
2.798

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar

Die genannten Anträge sind im Wirtschaftsportal des Landes NRW abrufbar.