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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Sie haben kein Auto oder keine Mitfahrmöglichkeit? Oder Sie spielen mit dem Gedanken auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, um zum Beispiel die Umwelt zu schonen?

Im Kreis Kleve stehen Ihnen dafür der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit Bus und Bahn zur Verfügung.

Bei der Planung, Organisation und Ausgestaltung ist der Kreis Kleve für den straßengebundenen ÖPNV (Busverkehr) in seinem Gebiet verantwortlich und somit zuständiger Aufgabenträger. Der Aufgabenträger trifft Regelungen rund um den Nahverkehr und stimmt die Interessen der Fahrgäste, der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet sowie der Verkehrsunternehmen aufeinander ab. Zusätzlich lässt der zuständige Aufgabenträger in seine Überlegungen unter anderem Ziele des Umweltschutzes, der Raumordnung und der Landesplanung miteinfließen.

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) mit Sitz in Gelsenkirchen ist zuständiger Aufgabenträger für den SPNV.

Weitere Informationen in Zusammenhang mit Fahrplanauskünften und Liniennetzplänen finden Sie hier.

Sie haben Anregungen oder Kritik zu den Themen Mobilität oder ÖPNV? Diese können Sie hier machen.

ÖPNV, Night Mover, Busverkehr, Nahverkehr, Busse, Buslinien, Pendlerportalhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/oeffentlicher-personennahverkehr/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV

Sie haben kein Auto oder keine Mitfahrmöglichkeit? Oder Sie spielen mit dem Gedanken auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, um zum Beispiel die Umwelt zu schonen?

Im Kreis Kleve stehen Ihnen dafür der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit Bus und Bahn zur Verfügung.

Bei der Planung, Organisation und Ausgestaltung ist der Kreis Kleve für den straßengebundenen ÖPNV (Busverkehr) in seinem Gebiet verantwortlich und somit zuständiger Aufgabenträger. Der Aufgabenträger trifft Regelungen rund um den Nahverkehr und stimmt die Interessen der Fahrgäste, der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet sowie der Verkehrsunternehmen aufeinander ab. Zusätzlich lässt der zuständige Aufgabenträger in seine Überlegungen unter anderem Ziele des Umweltschutzes, der Raumordnung und der Landesplanung miteinfließen.

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) mit Sitz in Gelsenkirchen ist zuständiger Aufgabenträger für den SPNV.

Weitere Informationen in Zusammenhang mit Fahrplanauskünften und Liniennetzplänen finden Sie hier.

Sie haben Anregungen oder Kritik zu den Themen Mobilität oder ÖPNV? Diese können Sie hier machen.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV),
Herr Bröcheler 02821 85-586
02821 85-360
E.501
Nightmover,
ÖPNV-Pauschale,
Frau Dietrich 02821 85-183
02821 85-587
2.792