Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Änderung des Familiennamens

Allgemeines zum Thema Namensänderung

Falls Sie die Änderung eines Namens wünschen, wenden Sie sich bitte zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Standesämter sind für gesetzliche Namensänderungen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig.

Erst wenn das Standesamt keine Möglichkeit einer Namensänderung sieht, kommt unter Umständen nachrangig eine sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz in Betracht. Weitere rechtliche Möglichkeiten für eine Namensänderung können sich aber auch z.B. aus dem Bundesvertriebenengesetz, dem Personenstandsgesetz oder dem Transsexuellengesetz ergeben.

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz stellen einen Ausnahmefall dar und sind nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund kann z.B. in folgenden Fällen vorliegen:

  • bei Führen eines Sammelnamens wie Meyer, Müller, Schmidt und Schulz
  • bei Namen, die anstößig oder lächerlich klingen
  • bei Schwierigkeiten in der Schreibweise oder in der Aussprache eines Namens
  • bei Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten ä, ö, ü
  • bei Pflegekindern
  • bei seelischer Belastung, die durch die Namensführung hervorgerufen wird.

Eine Änderung des Namens kommt hingegen nicht in Betracht, wenn der bestehende Name nicht gefällt, ein anderer Name besser klingt oder wegen familiärer / privater Probleme eine Loslösung von einem Namen gewünscht ist.

Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist der Kreis Kleve zuständig.

Einen Antrag auf Namensänderung können Sie bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde stellen (Bürgerbüro oder Standesamt), wo Sie auch das entsprechende Antragsformular erhalten. Ihr Antrag wird von dort zur Bearbeitung an den Kreis Kleve weitergeleitet. Die Anträge auf Änderung des Familiennamens bzw. auf Änderung des Vornamens sind auch als Online-Dienst verfügbar.

Sollten Sie Fragen zur Namensänderung oder zur Antragstellung haben, richten Sie bitte eine Anfrage an die folgende E-Mailadresse:

ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de

Für die Bearbeitung werden folgende Unterlagen benötigt:

Der Vor- und Familienname einer Person darf nach dem Namensänderungsgesetz nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist die Kreisverwaltung zuständigStaatsangehörigkeitsausweis, Namensänderung, Vornamen, Familennamenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/namensaenderungen/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Antrag auf Namensänderung (Familiennamen) Gebührenrahmen 50,00 Euro bis 1.200,00 Euro Antrag auf Namensänderung (Vornamen) Gebührenrahmen 50,00 Euro bis 300,00 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Antrag auf Namensänderungen (Vornamen / Familiennamen) beglaubigte Abschrift des Geburtenbuches oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde(n) der von der Namensänderung betroffenen Personen ggf. beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde(n) aktuelle erweiterte Meldebescheinigung aktuelles Führungszeugnis nach § 30 BZRG für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben Selbstauskunft aus dem Schuldnerregister ausführliche Antragsbegründung Unterlagen, die darüber hinaus benötigt werden, können je nach Einzelfall unterschiedlich sein und werden Ihnen im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages ggf. noch mitgeteilt.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Namensänderungen

Allgemeines zum Thema Namensänderung

Falls Sie die Änderung eines Namens wünschen, wenden Sie sich bitte zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Standesämter sind für gesetzliche Namensänderungen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig.

Erst wenn das Standesamt keine Möglichkeit einer Namensänderung sieht, kommt unter Umständen nachrangig eine sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz in Betracht. Weitere rechtliche Möglichkeiten für eine Namensänderung können sich aber auch z.B. aus dem Bundesvertriebenengesetz, dem Personenstandsgesetz oder dem Transsexuellengesetz ergeben.

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz stellen einen Ausnahmefall dar und sind nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund kann z.B. in folgenden Fällen vorliegen:

Eine Änderung des Namens kommt hingegen nicht in Betracht, wenn der bestehende Name nicht gefällt, ein anderer Name besser klingt oder wegen familiärer / privater Probleme eine Loslösung von einem Namen gewünscht ist.

Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist der Kreis Kleve zuständig.

Einen Antrag auf Namensänderung können Sie bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde stellen (Bürgerbüro oder Standesamt), wo Sie auch das entsprechende Antragsformular erhalten. Ihr Antrag wird von dort zur Bearbeitung an den Kreis Kleve weitergeleitet. Die Anträge auf Änderung des Familiennamens bzw. auf Änderung des Vornamens sind auch als Online-Dienst verfügbar.

Sollten Sie Fragen zur Namensänderung oder zur Antragstellung haben, richten Sie bitte eine Anfrage an die folgende E-Mailadresse:

ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de

Für die Bearbeitung werden folgende Unterlagen benötigt:

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Antrag auf Namensänderungen
(Vornamen / Familiennamen)
  1. beglaubigte Abschrift des Geburtenbuches oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde(n) der von der Namensänderung betroffenen Personen
  2. ggf. beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde(n)
  3. aktuelle erweiterte Meldebescheinigung
  4. aktuelles Führungszeugnis nach § 30 BZRG für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben
  5. Selbstauskunft aus dem Schuldnerregister
  6. ausführliche Antragsbegründung

Unterlagen, die darüber hinaus benötigt werden, können je nach Einzelfall unterschiedlich sein und werden Ihnen im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages ggf. noch mitgeteilt.

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Antrag auf Namensänderung (Familiennamen)
Gebührenrahmen
50,00 Euro bis 1.200,00 Euro
Antrag auf Namensänderung (Vornamen)
Gebührenrahmen
50,00 Euro bis 300,00 Euro

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Namensänderung,
Standesamtsaufsicht,
Jagdaufsicht,
Staatsangehörigkeit (deutsch) - Feststellung,
Meldeamtsaufsicht,
Frau Plath 02821 85-581
02821 85-587
2.787

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens Onlineantrag

Öffentlich-rechtliche Änderung des Vornamens Onlineantrag