Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika sowie vor Täuschung und Irreführung zu schützen.
Zu diesen Zwecken führen die Lebensmittelkontrolleure des Kreises Kleve täglich unangemeldet systematische Betriebskontrollen und gezielte Probenuntersuchungen unter anderem in Herstellerbetrieben, im Handel, in Gaststätten, auf Märkten und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen durch.
Bei diesen Kontrollen werden insbesondere folgende Punkte in Augenschein genommen und beurteilt:
- Baulicher Zustand der Betriebe
- Hygienischer Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften
- Personal- und Produktionshygiene, einschließlich Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen
- Begutachtungen der Lebensmittel vor Ort hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit (Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung)
- Beurteilung der betrieblichen Eigenkontrollen
Proben werden untersucht auf:
- Ihre Eignung, die Gesundheit zu schädigen (zum Beispiel durch Keime oder deren Toxine)
- Verderbnis (Überlagerung, fehlerhafte Lagerung, Produktionsfehler)
- Irreführung und Täuschung (korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung)
- Verwendung unerlaubter Zusätze
- Einhaltung bestimmter Höchstmengen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände)
Verbraucherbeschwerden
Verbraucher, denen verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft wurden oder die sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten, können sich ebenfalls an die auf dieser Seite genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
Um erfolgreich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Grund Ihrer Beschwerde (gegebenenfalls genauere Angabe der hygienischen Mängel)
- Bei einer Produktbeschwerde:
- Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft beziehungsweise verzehrt (Name und Adresse des Betriebes)?
- Wie wurde das Lebensmittel transportiert beziehungsweise aufbewahrt?
- Falls eine Erkrankung vorliegt, Informationen über Symptome, behandelnder Arzt
- Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)
Ihre persönlichen Daten können auf Wunsch vertraulich behandelt werden.
Ihre Ansprechpersonen
Sachverständige | |
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Mitarbeiter/in | Telefon |
Frau Nienhaus | Tel. 02821 85 520 |
Frau Scheers | Tel. 02821 85 719 |
Kontrollpersonal | ||
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Bezirke | Mitarbeiter/in | Telefon |
Kleve | Frau Pleines | Tel.: 02821 85 352 |
Kevelaer, Geldern | Herr Lewe | Tel.: 02821 85 7848 |
Goch, Emmerich | Herr Remmen | Tel.: 02821 85 355 |
Rees, Kalkar, Bedburg-Hau, Kranenburg | Herr Pollmann | Tel.: 02821 85 561 |
Weeze, Kerken, Wachtendonk | Frau Klaus | Tel.: 02831 391 830 |
Straelen, Uedem, Issum, Rheurdt | Herr Otten | Tel.: 02831 391 824 |
Verwaltung | |
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Mitarbeiter/in | Telefon |
Frau ter Woord | Tel.: 02821 85 437 |
Frau Jackob | Tel.: 02821 85 615 |
Herr Meschnig | Tel.: 02821 85 354 |
Rechtliche Grundlagen
Im Wesentlichen:
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
VO (EG) Nr. 1169/2011 - Lebensmittel-Informationsverordnung
VO (EG) Nr. 852/2004 - Verordnung über Lebensmittelhygiene
Daneben gibt es eine Fülle weiterer Rechtsvorschriften des Bundes und der EU.
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |