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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Gewerbliche Personenbeförderung

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die der Kreis Kleve für Taxi- und Mietwagenunternehmen erteilt.

Für die Erteilung einer Genehmigung müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Antragsvordrucke samt Anlagen und ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen. Das Merkblatt kann als Checkliste für die beizufügenden Unterlagen verwendet werden.

Um die lokalen öffentlichen Verkehrsinteressen beim Genehmigungsverfahren für Taxikonzessionen zu wahren, wird in regelmäßigen Abständen vom Kreis Kleve ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes nach § 13 Abs. 4 PBefG in Auftrag gegeben. Das aktuell gültige Gutachten finden Sie hier.

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die der Kreis Kleve für Taxi- und Mietwagenunternehmen erteilt. Taxi, Mietwagen, Genehmigung, Anträge, Taxikonzession, https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/gewerbliche-personenbefoerderung/GebührenBezeichnung Höhe der Gebühr Genehmigung erstes Taxi 150,00 Euro Genehmigung jedes weitere Taxi 60,00 Euro Genehmigung erster Mietwagen 60,00 Euro Genehmigung jedes weiteren Mietwagen 30,00 Euro
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Gewerbliche Personenbeförderung (Taxi und Mietwagen)

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die der Kreis Kleve für Taxi- und Mietwagenunternehmen erteilt.

Für die Erteilung einer Genehmigung müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Antragsvordrucke samt Anlagen und ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen. Das Merkblatt kann als Checkliste für die beizufügenden Unterlagen verwendet werden.

Um die lokalen öffentlichen Verkehrsinteressen beim Genehmigungsverfahren für Taxikonzessionen zu wahren, wird in regelmäßigen Abständen vom Kreis Kleve ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes nach § 13 Abs. 4 PBefG in Auftrag gegeben. Das aktuell gültige Gutachten finden Sie hier.

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Genehmigung erstes Taxi150,00 Euro
Genehmigung jedes weitere Taxi60,00 Euro
Genehmigung erster Mietwagen60,00 Euro
Genehmigung jedes weiteren
Mietwagen
30,00 Euro

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Gewerbliche Personenbeförderung,
Gewerblicher Güterkraftverkehr,
Herr Rothemel 02821 85-522
02821 85-360
U.512