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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Im Aufgabenbereich "Gewerbeangelegenheiten" wird der Kreis Kleve als eingreifende Verwaltung aktiv und nimmt hierbei eine Schutzfunktion für alle ordnungsgemäß arbeitenden Gewerbe- und Handwerksbetriebe wahr.


Gewerbeuntersagungen

Erweist sich ein Gewerbetreibender als gewerberechtlich unzuverlässig, beantragen die Gläubiger die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens gemäß § 35 Gewerbeordnung (GewO). Die genannte Unzuverlässigkeit liegt zum Beispiel vor bei

  • erheblichen Steuerschulden oder Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern,
  • strafrechtlichen Verurteilungen (zum Beispiel wegen Betruges, Veruntreuung oder Steuerhinterziehung),
  • Überschuldung, die dem Gewerbetreibenden die Möglichkeit nimmt, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Das Gewerbeuntersagungsverfahren kann durch einen Gewerbetreibenden zum Beispiel dadurch abgewendet werden, indem er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt oder Ratenzahlungsvereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft. Kommt der Gewerbetreibende seinen Verpflichtungen dann wieder pünktlich und regelmäßig nach, kann das Verfahren zunächst ausgesetzt bzw. nach einer gewissen Zeit eingestellt werden.

Eine Wiedergestattung der persönlichen Ausübung eines Gewerbes kann schriftlich oder elektronisch bei der Kreisverwaltung Kleve beantragt werden. In der Regel ist dies frühestens nach Ablauf eines Jahres, nachdem die Gewerbeuntersagung bestandskräftig wurde, möglich. Dem Antrag sollten geeignete Nachweise (Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt etc.) beigefügt werden.

Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben (Tarifstelle 12.10 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 09.01.1973 in der zur Zeit gültigen Fassung).


Handwerksuntersagungen

Für die Ausübung eines Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Die unterlassene Eintragung stellt einen Grund für eine Handwerksuntersagung nach § 16 Abs. 3 Handwerksordnung (HwO) dar. Zur Vermeidung eines solchen Verfahrens lassen Sie sich bitte durch die zuständige Kreishandwerkerschaft beraten!

Die Kontaktdaten der Kreishandwerkerschaft Kleve finden Sie hier.

Erlaubnis 34c, Veranstaltung Titel IV GewO, Wiedergestattung Gewerbehttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/gewerbe/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Gewerbe

Im Aufgabenbereich "Gewerbeangelegenheiten" wird der Kreis Kleve als eingreifende Verwaltung aktiv und nimmt hierbei eine Schutzfunktion für alle ordnungsgemäß arbeitenden Gewerbe- und Handwerksbetriebe wahr.


Gewerbeuntersagungen

Erweist sich ein Gewerbetreibender als gewerberechtlich unzuverlässig, beantragen die Gläubiger die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens gemäß § 35 Gewerbeordnung (GewO). Die genannte Unzuverlässigkeit liegt zum Beispiel vor bei

Das Gewerbeuntersagungsverfahren kann durch einen Gewerbetreibenden zum Beispiel dadurch abgewendet werden, indem er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt oder Ratenzahlungsvereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft. Kommt der Gewerbetreibende seinen Verpflichtungen dann wieder pünktlich und regelmäßig nach, kann das Verfahren zunächst ausgesetzt bzw. nach einer gewissen Zeit eingestellt werden.

Eine Wiedergestattung der persönlichen Ausübung eines Gewerbes kann schriftlich oder elektronisch bei der Kreisverwaltung Kleve beantragt werden. In der Regel ist dies frühestens nach Ablauf eines Jahres, nachdem die Gewerbeuntersagung bestandskräftig wurde, möglich. Dem Antrag sollten geeignete Nachweise (Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt etc.) beigefügt werden.

Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben (Tarifstelle 12.10 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 09.01.1973 in der zur Zeit gültigen Fassung).


Handwerksuntersagungen

Für die Ausübung eines Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Die unterlassene Eintragung stellt einen Grund für eine Handwerksuntersagung nach § 16 Abs. 3 Handwerksordnung (HwO) dar. Zur Vermeidung eines solchen Verfahrens lassen Sie sich bitte durch die zuständige Kreishandwerkerschaft beraten!

Die Kontaktdaten der Kreishandwerkerschaft Kleve finden Sie hier.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Gewerbe - Untersagung, Wiedergestattung,
Messen, Märkte, Ausstellungen - Festsetzungsbescheide,
Erlaubnisse nach § 34c GewO,
Prostituiertenschutzgesetz,
§ 34a GewO - Prüfung Zuverlässigkeit Wachpersonal,
Frau Rütten 02821 85-329
02821 85-587
2.798
Schornsteinfegerangelegenheiten,
Prüfung § 34a GewO - Prüfung Zuverlässigkeit Wachpersonal,
Fischerprüfung - Vorbereitung,
Ausnahmegenehmigungen,
Zweitschriften Fischerprüfungszeugnisse,
Sprengstofferlaubnisse - nicht gewerblich,
Frau Killewald 02821 85-366
02821 85-587
2.786