Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Exportbescheinigungen für Futtermittel

Für den Export von Futtermitteln in Drittländer werden vom Einfuhrland häufig Gesundheitsbescheinigungen verlangt. Bescheinigt werden kann nur das, was im Rahmen der persönlichen Kenntnis und Zuständigkeit liegt.

Für den Export von Futtermitteln in Drittländer werden vom Einfuhrland häufig Gesundheitsbescheinigungen verlangt. Bescheinigt werden kann nur das, was im Rahmen der persönlichen Kenntnis und Zuständigkeit liegt.PCB, Dioxine, Export, Futtermittelüberwachunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/futtermittel/Bezeichnung Höhe der Gebühr Exportbescheinigung 15,00 Euro - 300,00 Euro (pro Zertifikat zuzüglich Fahrtkosten) Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Bescheinigung für den Export von Futtermitteln Vorzertifikate eventuell mikrobiologische Untersuchungsergebnisse
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Exportbescheinigungen für Futtermittel

Für den Export von Futtermitteln in Drittländer werden vom Einfuhrland häufig Gesundheitsbescheinigungen verlangt. Bescheinigt werden kann nur das, was im Rahmen der persönlichen Kenntnis und Zuständigkeit liegt.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Bescheinigung für den Export von Futtermitteln
  1. Vorzertifikate
  2. eventuell mikrobiologische Untersuchungsergebnisse

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Exportbescheinigung15,00 Euro - 300,00 Euro (pro Zertifikat zuzüglich Fahrtkosten)

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Abteilungsleitung,
Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung,
Frau Nienhaus 02821 85-520
02821 85-230
1.775
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Kleipaß 02821 85-354
02821 85-230
1.766