Eingliederungshilfe - Frühförderstelle
Die Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH bietet die interdisziplinäre Frühförderung (Komplexleistung) behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder an, die noch nicht eingeschult sind. Die Frühförderstelle hat ihren Hauptsitz in Kevelaer. Die Nebenstellen befinden sich in Kleve und Rees.
Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH Bury-St.-Edmunds-Str. 11
47623 Kevelaer
Tel: (02832) 4228
Fax: (02832) 4584
Nebenstelle Kleve
Leitgraben 8
47533 Kleve
Tel: (02821) 93699
Fax: (02821) 78910
Nebenstelle Rees
Elsa-Brandström-Str. 18
46459 Rees
Tel: (02851) 9889040
Fax: (02851) 9889041
Mail: info@ffs-kreiskleve.de
Das Angebot der Frühförderstelle im Rahmen der sogenannten Komplexleistung umfasst die heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Behandlung, die in Form von Physiotherapie, Ergotherapie und/oder Logopädie von geschultem Personal durchgeführt wird. Die Maßnahmen können entweder gleichzeitig, nacheinander oder im Wechsel mit unterschiedlichen Intensitäten durchgeführt werden.
Die Komplexleistung ist eine Leistung nach dem Neunten Sozialgesetzbuch und vereint Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Eingliederungshilfe. Ein Kind muss dabei sowohl eine heilpädagogische als auch eine medizinisch-therapeutische Förderung benötigen, damit die allgemeinen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine solitäre Förderung im heilpädagogischen oder medizinisch-therapeutischen Bereich wird durch die Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH nicht angeboten. Hierfür sind ortsansässige Praxen aufzusuchen.
Die Inanspruchnahme der Komplexleistung erfolgt durch den Kinder- oder Hausarzt. Dieser kann ein Kind bei Entwicklungsverzögerungen an die Frühförderstelle überweisen. In der Frühförderstelle erfolgt dann eine umfangreiche Diagnostik. Die Ergebnisse der Diagnostik und die sich daraus ergebende Empfehlung zur weiteren Förderung werden im Förder- und Behandlungsplan festgehalten.
Nicht für jedes Kind wird seitens der Frühförderstelle eine Komplexleistung empfohlen. Neben der Komplexleistung kann auch eine solitäre heilpädagogische (Zuständigkeit: LVR) oder eine solitäre medizinisch-therapeutische Förderung (Zuständigkeit: Krankenkasse) erforderlich sein. In manchem Fällen wird eine Wiedervorstellung des Kindes in der Frühförderstelle zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen, um die weitere Entwicklung des Kindes zu beobachten und ggfs. dann ergänzende Fördermaßnahmen einzuleiten.
Bei einer Empfehlung der Komplexleistung stellen die Eltern oder der Vormund des Kindes einen Antrag auf Übernahme der Kosten in Zusammenarbeit mit der Frühförderstelle. Die Frühförderstelle leitet die Unterlagen den Kostenträgern zur Entscheidung weiter.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH: www.ffs-kreiskleve.de
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Frühförderung | Die Kosten für Leistungen der Frühförderstelle können – sofern es sich nicht um eine dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zugehörende Maßnahme handelt – vom LVR und der zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag übernommen werden. Die Hilfe wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Sofern die Leistung für privat krankenversicherte Kinder beantragt werden soll, kann seitens des LVR nur der Anteil des Sozialhilfeträgers zugesichert werden. Die restlichen Kosten sind entweder von der privaten Krankenkasse, der Beihilfe oder von den Eltern zu tragen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich unmittelbar an die Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH. |
Hinweise
Sofern der jeweilige Kinderarzt bzw. die jeweilige Kinderärztin die Förderung des Kindes im Rahmen der Komplexleistung für erforderlich hält, stellt er/sie eine Verordnung (Rezept) über die Eingangsdiagnostik interdisziplinärer Frühförderung aus.
Die Kindeseltern/der Vormund kann dann einen Termin zur Diagnostik mit der Frühförderstelle vereinbaren. Die Verordnung ist bei der Frühförderstelle vorzulegen. Die Diagnostik wird üblicherweise an mehreren Terminen durchgeführt.
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Sachgebietsleitung, Heimaufsicht, Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben, |
Herr Gaubitz | 02821 85-100 02821 85-550 |
E.179 |