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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Baustellen, die sich auf den Verkehr auswirken, müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Ggf. sind am Verkehr teilnehmende Personen umzuleiten.

Anordnungen über Art und Umfang der Absperrungen sowie die Kennzeichnung dieser Arbeitsstellen erhalten Sie auf Antrag. Diesen finden Sie auf dieser Seite.

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn sich dort die Baustelle befindet), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

Baustellen, die sich auf den Verkehr auswirken, müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Eventuell sind am Verkehr teilnehmende Personen umzuleiten. Anordnungen über Art und Umfang der Absperrungen sowie die Kennzeichnung dieser Arbeitsstellen erhalten Sie auf Antrag. Diesen finden Sie auf dieser Seite. Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn sich dort die Baustelle befindet), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/baumassnahmen-im-oeffentlichen-verkehrsraum/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Baustellenabsicherung (Rahmengebühr) 25,00 - 767,00 Euro
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Baustellen, die sich auf den Verkehr auswirken, müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Ggf. sind am Verkehr teilnehmende Personen umzuleiten.

Anordnungen über Art und Umfang der Absperrungen sowie die Kennzeichnung dieser Arbeitsstellen erhalten Sie auf Antrag. Diesen finden Sie auf dieser Seite.

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn sich dort die Baustelle befindet), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Baustellenabsicherung (Rahmengebühr) 25,00 - 767,00 Euro

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Herr Mentzel 02821 85-378
02821 85-360
E.509
Baustellenabsicherung,
Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen,
temporäre Beschilderungen (z.B. Umzüge),
Frau Scholten 02821 85-442
02821 85-708
E.509

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum Onlineantrag