Verbraucherzentrale NRW - Tipp - Mehr Schutz für Pflegebedürftige

Irreführung mit Hilfsmitteln: Mehr Schutz für Pflegebedürftige

Häufig benötigen Menschen, die einen Pflegegrad haben und zuhause gepflegt werden, Hilfsmittel. Dafür können sie von der Pflegekasse einen Zuschuss in Höhe von höchstens 40 Euro erhalten. Dies wird immer wieder von Firmen ausgenutzt, die ungefragt pflegebedürftige Verbraucher:innen anrufen und ihnen ein Abo über eine fertige Pflegehilfsmittelbox anbieten. Die Verbraucherzentrale NRW erhält häufig Beschwerden darüber. Die Betroffenen stellen dann nach Erhalt fest, dass sie diese Hilfsmittel weder haben wollen noch benötigen. Neue Regelungen für Sanitätshäuser und Co., die einen Vertrag mit der Pflegekasse haben, sollen dies nun verhindern. Pflegerechtsexpertin Verena Querling gibt Tipps, wie man sich bei ungewollten Anrufen verhalten sollte und erläutert die neuen Regelungen.

Mehr Infos im rechten Bereich unter Downloads.