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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Kommunale SGB II-Statistik März 2020

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im März 2020 gefallen auf nunmehr 7.763 Bedarfsgemeinschaften (-41). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 801 höher, nämlich bei 8.564. In den aktuell 7.763 Bedarfsgemeinschaften leben 14.174 Menschen, davon 10.391 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3.783 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittlerenAltersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,8 %.Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,3 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegtder Wert bundesweit bei 6,7 % und landesweit bei 9,1 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,3 %, in Viersen bei 6,0 % und in Borken bei 4,2 %.

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):

Im November 2019 wurden insgesamt 208 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-17). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls zurückentwickelt (-16).

Integrationsquote (Kennzahl K2):

Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im November 2019 liegt diese Quote kreisweit bei 24,5 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 17,2 % in Wachtendonk bis 37,0 % in Kerken.

Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Februar 2020 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 8,59 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,1 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im Februar wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 411,66 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 323,66 € je BG in Kerken bis 453,14 € je BG in Kranenburg.

Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 406,00 € und im Landesvergleich bei 419,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 358,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 391,00 €, in Borken bei 372,00 € und in Viersen bei 382,00 €.